Hallo
Ich bin als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig (Rettungsassistent bei der Stadt)
ich habe damals ein Vertrag für 2 Jahre erhalten nun läuft er aus.
Bedarf besteht... nur das Personalamt gibt nun an sie dürften nicht verlängern(es wurde noch nie verlängert)
Jetzt sollen die Stellen neu besetzt werden:-(
geht das so einfach... man wird nach Hause geschickt und 2 neue kommen
brauch dringend Rat
lg
Verlängerung??
Hallo,
'geht das so einfach...'
Bei einer rein kalendermäßiger Befristung: Ja.
MfG
Verlängerung eines ohne Sachgrund befristeten Vertrages geht in der Tat nicht. Wohl könnten sie dir einen unbefristeten Vertrag geben, aber sie müssen nicht. Diese Praxis unterläuft legal den Kündigungsschutz.
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was wäre den ein Sachgrund um den Vertrag weiter zu verlängern ich dachte immer mann kann bis zu 5 Jahre im Tvöd verlängern?
bitte um Antwort und danke
lg
Hallo,
kenne jetzt nicht die Regel mit den 5 Jahren im TVÖD.
Vermute aber dass so eine Faustregel ist, wo Gerichte anfangen an den argumentierten Sachgründen öffentlicher Arbeitgeber zu zweifeln.
Üblicherweise sind öffentliche Arbeitgeber ja sehr kreativ,wenn es darum geht überlange Befristungen aufgrund von Haushaltsmitteln oder anderen Sachgründen zu erfinden.
Würde mal kurzfristig den Personalrat ansprechen, was der dazu meint.
Nicht vergessen: Man muss sich drei Monate vor Ende eines befristeten Vertrages bei der AfA arbeitssuchend melden, sonst droht eine einwöchige Sperre.
Danke für die Antwort!!
ist echt sehr frustrirend..
kennt sich einer mit § 30 im Tvöd aus?
lg
Ach noch was
jetzt soll noch geprüft werden ob man uns wieder einstellen kann, wenn 1 Monat und 1 tag dazwischen liegt..?
geht das????
und gibt es eine Regelung ob wir bevorzugt werden müssen...
Weil ja neue Angestellte eingestellt werden sollen die unsere Stellen dann besetzen werden?
Lg danke
'ob man uns wieder einstellen kann, wenn 1 Monat und 1 tag dazwischen liegt..?
geht das?'
Bei kalendermäßigen (also rein zeitlichen) Befristungen: Nein.
'und gibt es eine Regelung ob wir bevorzugt werden müssen... '
Bei der Vergabe von Stellen? Nö.
Der Gesetzgeber regelt lediglich: 'Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. 2Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen.' (§ 18
Teilzeit- und Befristungsgesetz)
-- Editiert von venotis am 25.01.2009 00:06
§ 30 Abs. 2 TVöD besagt, dass der einzelne mit Sachgrund befristete Vertrag nicht länger als über fünf Jahre abgeschlossen werden soll. Mit wechselnden sachlich befristeten Verträgen kann man u.U. aber bis zum Renteneintritt kommen. Ferner heißt es dort, dass Leute mit befristeten Verträgen zu bevorzugen sind, wenn unbefristete Stellen zu besetzen sind (sofern die Eignung gegeben ist usf).
Gründe für Befristungen sind:
Schwangerschafts- und Sonderurlaubsvertretungen,
Vertretungen bei langer Krankheit,
bei Drittmittelfinanzierungen,
bei Projekten
Also auch bei Personalmangel????!!!!
'Ferner heißt es dort, dass Leute mit befristeten Verträgen zu bevorzugen sind, wenn unbefristete Stellen zu besetzen sind (sofern die Eignung gegeben ist usf).'
Es scheint aber nicht um ne unbefristete Stelle zu gehen, sondern der AG will wieder (kalendermäßig) befristen.
Hat der AG nicht das Recht, eine Stelle immer wieder rein zeitlich als befristete Stelle zu vergeben? Ist er verpflichtet dazu, daraus eine unbefristete Stelle zu machen? Mir fällt jedenfalls jetzt nichts ein, womit man ihn zwingen könnte eine unbefristete Stelle aus einer befristeten zu machen, die er immer wieder nach 2 Jahren neu besetzt.
Und eine Grundlage, den AG zu zwingen aus einer zeitlichen Befristetung eine befristete Stelle mit Sachgrund zu machen fällt mir auch nicht ein.
Naja in meinen Arbeitsvertrag steht kein sachlicher Grund drin damals 2 jahres vertrag bekommen...
er könnte doch mir sachlichen grund verlängert werden...Personalmangel...mehrere leute sind eh seid langen Krank
(www.ratgeber-ungesicherte-jobs.dgb.de)
das müßte doch gehen....
naja für meine Wechselschichtzulage hat man damals 24 Monate gebraucht um es zu prüfen... weiß nicht ob da überhaupt groß einer Ahnung hat.
lg
'er könnte doch mir sachlichen grund verlängert werden..'
Klar könnte er, aber scheinbar will der AG das nicht ... und dazu zwingen kann man ihn nicht.
ja danke für die Antwort
ist halt alles sehr unbefriedigend wenn man hört das neue eingestellt werden um fest vertrage zu umgehen
lg
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