Verlängerung??

23. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Etti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung??

Hallo
Ich bin als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig (Rettungsassistent bei der Stadt)
ich habe damals ein Vertrag für 2 Jahre erhalten nun läuft er aus.
Bedarf besteht... nur das Personalamt gibt nun an sie dürften nicht verlängern(es wurde noch nie verlängert)
Jetzt sollen die Stellen neu besetzt werden:-(
geht das so einfach... man wird nach Hause geschickt und 2 neue kommen
brauch dringend Rat
lg




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo,

'geht das so einfach...'

Bei einer rein kalendermäßiger Befristung: Ja.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

Verlängerung eines ohne Sachgrund befristeten Vertrages geht in der Tat nicht. Wohl könnten sie dir einen unbefristeten Vertrag geben, aber sie müssen nicht. Diese Praxis unterläuft legal den Kündigungsschutz.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Etti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

was wäre den ein Sachgrund um den Vertrag weiter zu verlängern ich dachte immer mann kann bis zu 5 Jahre im Tvöd verlängern?
bitte um Antwort und danke
lg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 257x hilfreich)

Hallo,
kenne jetzt nicht die Regel mit den 5 Jahren im TVÖD.

Vermute aber dass so eine Faustregel ist, wo Gerichte anfangen an den argumentierten Sachgründen öffentlicher Arbeitgeber zu zweifeln.

Üblicherweise sind öffentliche Arbeitgeber ja sehr kreativ,wenn es darum geht überlange Befristungen aufgrund von Haushaltsmitteln oder anderen Sachgründen zu erfinden.
Würde mal kurzfristig den Personalrat ansprechen, was der dazu meint.

Nicht vergessen: Man muss sich drei Monate vor Ende eines befristeten Vertrages bei der AfA arbeitssuchend melden, sonst droht eine einwöchige Sperre.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Etti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!!
ist echt sehr frustrirend..
kennt sich einer mit § 30 im Tvöd aus?
lg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Etti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach noch was
jetzt soll noch geprüft werden ob man uns wieder einstellen kann, wenn 1 Monat und 1 tag dazwischen liegt..?
geht das????
und gibt es eine Regelung ob wir bevorzugt werden müssen...
Weil ja neue Angestellte eingestellt werden sollen die unsere Stellen dann besetzen werden?
Lg danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

'ob man uns wieder einstellen kann, wenn 1 Monat und 1 tag dazwischen liegt..?
geht das?'

Bei kalendermäßigen (also rein zeitlichen) Befristungen: Nein.

'und gibt es eine Regelung ob wir bevorzugt werden müssen... '

Bei der Vergabe von Stellen? Nö.

Der Gesetzgeber regelt lediglich: 'Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. 2Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen.' (§ 18 Teilzeit- und Befristungsgesetz)

-- Editiert von venotis am 25.01.2009 00:06

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

§ 30 Abs. 2 TVöD besagt, dass der einzelne mit Sachgrund befristete Vertrag nicht länger als über fünf Jahre abgeschlossen werden soll. Mit wechselnden sachlich befristeten Verträgen kann man u.U. aber bis zum Renteneintritt kommen. Ferner heißt es dort, dass Leute mit befristeten Verträgen zu bevorzugen sind, wenn unbefristete Stellen zu besetzen sind (sofern die Eignung gegeben ist usf).

Gründe für Befristungen sind:
Schwangerschafts- und Sonderurlaubsvertretungen,
Vertretungen bei langer Krankheit,
bei Drittmittelfinanzierungen,
bei Projekten

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Etti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also auch bei Personalmangel????!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

'Ferner heißt es dort, dass Leute mit befristeten Verträgen zu bevorzugen sind, wenn unbefristete Stellen zu besetzen sind (sofern die Eignung gegeben ist usf).'

Es scheint aber nicht um ne unbefristete Stelle zu gehen, sondern der AG will wieder (kalendermäßig) befristen.

Hat der AG nicht das Recht, eine Stelle immer wieder rein zeitlich als befristete Stelle zu vergeben? Ist er verpflichtet dazu, daraus eine unbefristete Stelle zu machen? Mir fällt jedenfalls jetzt nichts ein, womit man ihn zwingen könnte eine unbefristete Stelle aus einer befristeten zu machen, die er immer wieder nach 2 Jahren neu besetzt.
Und eine Grundlage, den AG zu zwingen aus einer zeitlichen Befristetung eine befristete Stelle mit Sachgrund zu machen fällt mir auch nicht ein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Etti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja in meinen Arbeitsvertrag steht kein sachlicher Grund drin damals 2 jahres vertrag bekommen...
er könnte doch mir sachlichen grund verlängert werden...Personalmangel...mehrere leute sind eh seid langen Krank
(www.ratgeber-ungesicherte-jobs.dgb.de)
das müßte doch gehen....
naja für meine Wechselschichtzulage hat man damals 24 Monate gebraucht um es zu prüfen... weiß nicht ob da überhaupt groß einer Ahnung hat.
lg

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

'er könnte doch mir sachlichen grund verlängert werden..'

Klar könnte er, aber scheinbar will der AG das nicht ... und dazu zwingen kann man ihn nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Etti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja danke für die Antwort
ist halt alles sehr unbefriedigend wenn man hört das neue eingestellt werden um fest vertrage zu umgehen
lg

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.569 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.202 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.