Hallo,
ich habe mal eine frage für meinen Mann. Er hat am 15.03.2007 einen befristeten Vertrag bis zum 30.04.2007 vereinbart, der ja nun eigentlich ausläuft.
1) Wann müßte er bescheid bekommen ob verlängert wird?
Bei denn ist es wohl so, das wenn nicht bescheid gegeben
wird, das Arbeitsverhältniss einfach weiter geht, der neue
Vertrag folgt dann in kürze.
2) Wie sieht es mit dem Urlaub aus, wenn nicht verlängert wird,
hat lt. Vertrag hat er auf 24 Tage im Jahr anspruch
vielen Dank im vorraus
Verlängerung
Hallo Mausi,
also
1. Dein Mann muss einfach mal nachfragen beim AG. Hinterlässt ja auch beim AG einen guten Eindruck, wenn man sich interessiert zeigt.
2. Er hat auf jeden Fall Anspruch auf seien Urlaub. Notfalls legt er den auf den Ende des befristeten Vertrages
3. Er hätte sich schon 3 Monate vor Ende des Vertrages (also am 30.01.) arbeitssuchend melden müssen, sonst gibt es bei Nicht-Verlängerung des Vertrages eine Sperre von der Agentur für Arbeit.
-- Editiert von berit449 am 18.04.2007 12:17:13
Ok, wer lesen kann ist klar im Vorteil...
Der Vertrag war ja nur auf einen Monat begrenzt...
1. siehe oben!
2. 24 Tage geteilt durch 12 Minate = Urlaubsanspruch pro Monat (=2 Tage)
Sorry fürs schlechte Lesen
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Danke für die Antwort en und die Rechnung
Er war bis zur Arbeitsaufnahme Hartz IV empfänger. Da er nur für 6 Wochen eingestellt ist, was dem Amt bekannt ist, braucht er sich erst wieder melden wenn nicht verlängert wird.
Haben aber eben erfahren, das der Chef mit ihm zufrieden ist und den Vertrag verlängert ( für 3 Monate)
Kann er den Urlaub mit rüber nehmen?
Ich denke ja, wird auf jeden Fall bei mir so gehandhabt. Einfach mal mit dem Chef sprechen hilft auf jeden Fall weiter.
quote:
Kann er den Urlaub mit rüber nehmen?
Ja, kann er.
Diese seltsame Aneinanderreihung von (auch noch so kurz) befristeten Arbeitsverhältnissen geht aber auch nur begrenzt. Dazu weiß hier sicher noch jemand etwas...
Und jetzt?
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