Hallo,
Meine Situation:
Ich habe zum 10.07 diesen Jahres meine Ausbildung abgeschlossen und wurde befristet auf 6 Monate bzw. bis zum 31.12.07 übernommen.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt eine Einberufung zum 01.01.08 auf dem Tisch, damit wäre also alles glatt gegangen.
Nun habe ich vor 4 Wochen ein Schreiben vom KWEA bekommen das sich der Einberufungstermin auf den 03.03.08 verschiebt.
Okay denke ich fragst du beim AG nach, ob man den befristeten Vetrag nicht verlängern kann. Abteilungsleiter und Personalbüro haben auch sofort zugestimmt.
Einziges Problem war, das seitens der Konzernführung ein Stopp bei der Schliessung neuer Arbeitsverträge bestand, da die Firma vor einien Monaten verkauft worden war.
Auch kein Problem, Ende Oktober sollte eine defintive Anwort kommen.
Nun hatte ich heute ein Gespräch mit meiner Personalreferentin und dank der neuen Regelung, das nach der Ausbildung geschlossene befristete Arbeitsverträge nicht verlängert werden können, wurde mir mitgeteilt das ich keine Verlängerung bekommen kann.
Meine Frage ist nun, habe ich die Möglichkeit meinerseits diese Regelung irgendwie zu umgehen? (unbefristester Vertrag ist klar, scheidet wegen Bundeswehrzeit aber aus)
Ich weiss das ich wohl das Gegenteil der Standardfälle hier bin, aber ich müsste nun die 2 Monate ALGI beantragen worauf ich ganz ehrlich gar keine Lust habe. Mal ganz abgesehen von der Lücke im Lebenslauf und der Geldfrage.
MfG JJ
Verlängerung befr. Verträge nach Ausbildung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, wieso scheidet ein unbefristeter Vertrag aus?
MfG
Danke für die erste schnelle Antwort,
diese Frage müsste ich ausführlicher beantworten als ich es hier möchte.
Wie gesagt geht es mir nur um Möglichkeiten ohne einen unbefristeten Vertrag.
Gruss und Dank im Vorraus
JJ
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quote:
Abteilungsleiter und Personalbüro haben auch sofort zugestimmt.
Was heißt 'zugestimmt'? Haben die ohne 'Segen von oben' überhaupt die Befugnis sowas zu entscheiden?
Auch eine schwierige Frage, generell haben diese beiden Stellen volle Entscheidungsgewalt über die Einstellung der AN. Es gab / gibt halt nur während des Übernahmeprozesses eine temporäre Sperre seitens der Muttergesellschaft.
Nun ja, dann wird wohl nichts gehen.
Allerdings wäre es geschickter, wenn Leute, die der AN für solche Dinge als befugt ansehen kann, sich in punkto Zustimmungen/Zusagen dann etwas bedeckt halten (auch wenn du - trotz Frage - nicht geschrieben hast, wie das mit der Zustimmung lief).
Im Grunde geht es garnicht um die Zustimmung seitens des AG. Ich hätte die Verlängerung 99%ig bekommen. Es geht darum das mein AG die Verlängerung gesetzesbedingt nicht geben kann.
Nun muss für die doppelten Lohnkosten externer Support zugekauft werden (+ anlernern etc.)
Und ich muss was für 2 Monate suchen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruss JJ
quote:
Es geht darum das mein AG die Verlängerung gesetzesbedingt nicht geben kann.
Nach welchem Gesetz denn bitte?
Im vorher gehenden posting haste noch was ganz anderes geschrieben.
@venotis
*wink*
u bahn fahren bildet seit die bvg uns nicht mehr nur mit plattitüden aus der bz unterhält:)
erst gestern in der u bahn: ra kanzlei marten in berlin: eine befristung nach ausbildung ist nur einmal möglich, auch ohne begründung. danach nicht mehr, auch nicht mit grund.
werde heut mal darauf achten, ob es dazu ein az gibt.
sunbee
Wenn dein Unternehmen dich für wichtig hält (und die haben die ja auch ausgebildet) - wäre die sauberste Lösung nach der Ausbildung eine Festanstellung gewesen mit Freistellung während deiner Bundeswehrzeit.
Hast du denn beim KWEA angefragt, ob eine Einziehung zum 1.1. möglich ist, da du sonst Probleme auf dem Arbeitsmarkt hast?
Und übrigens die Lücke im Lebenslauf würde a) den späteren Personalchef erklärt werden können oder b) du gehst in der Zeit zu einer Zeitarbeitsfirma (vielleicht findet sich da dann auch der Arbeitgeber für Nach-Bundeswehrzeit).
7 AZR 795/06
bzw. Pressemitteilung Nr. 71/07
@Sunbee1 "az" ?
.. es ist richtig dass nach einem ausbildungsverhältnis nur einmal befristet werden kann.
.. ich würde noch versuchen, doch noch zum 1.1. zum wehrdienst zu kommen - vielleicht geht da was, wenn die von dem problem erfahren ..
quote:<hr size=1 noshade>eine befristung nach ausbildung ist nur einmal möglich, auch ohne begründung. danach nicht mehr, auch nicht mit grund. <hr size=1 noshade>
@sunbee Falls 7 AZR 795/06 gemeint sein sollte, les ich das aber etwas anders.
<font color=blue>'Weitere befristete Arbeitsverträge können nicht auf den in § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TzBfG normierten Sachgrund gestützt werden.'</font>
http://recht.newspick.de/story/12323
Die Befristungen können nicht mehr auf den genau angegebebnen Sachgrund ('§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2') laufen, auf anderen Sachgründen aber durchaus.
MfG
@jimmy johnson und @venotis
tja, wenn man drauf wartet...ich kann ja nicht den ganzen tag u bahn fahren
ich meld mich, falls ich es morgen entdecke.
sunbee
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