Verlängerung der Probezeit und Zeitkonto

12. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
AnDo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung der Probezeit und Zeitkonto

Ich habe am 07.01.03 neue Arbeit angefangen und am 05.06.03 wurde die Probezeit bis 05.08.03 verlängert.
Unser Betrieb ist eine Mantel AG ganz neu ich bin in der Firma einzige Angestellte alle sind freie Mitarbeiter. Oder sie gehören anderen Firmen an.(Unternehmensberatung)
Ander Firmen gehören in den Mantel mit gesamt 120 MA in der NL bin ich alleine. (ander Form und Gesellschaftler)

Da die Geschäfte schlecht laufen werde ich vielleicht bald gekündigt ich habe wirklich mein Besstes gegeben zu einem mindest Lohn und sehr viele Übestunden gemacht, im Arbeitsvetrag steht die Überstuden werden auf einem Zeitkont gesammelt was heißt das?? Und dann wenn ich gekündigt werde bezahlt oder kann ich auch gleich nach Hause?
Was ist mit der Kündigungsfirst?? Und Schutz??

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Die Verlängerung der Probezeit gilt nicht für die Kündigungsfrist. Dies bedeutet, dass nach 6 Monaten Beschäftigung die verkürzte Kündigungsfrist nicht mehr greift und entweder die gesetzl. Frist (1 Monat zum Monatsende oder zum 15.) oder die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist greift.

Wenn die Überstunden auf ein Zeitkonto laufen, müssen diese entweder am Ende der Beschäftigung abgefeiert werden oder ausbezahlt werden. Verfallen dürfen sie aber nicht.

Gruß

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