Verlängerung eines Befristeten Arbeitsvertrags

17. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jackolo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung eines Befristeten Arbeitsvertrags

Hallo,

bin Erzieher in einer Jugendhilfeeinrichtung und habe am 16.10.2006 einen Sachgrund Befristeten Arbeitsvertrag aus " ... temorärem Mehrarbeitsbedarf" bis zum 10.08.07 erhalten.

Nun wurde vereinbart, noch nicht schriftlich aber mündlich, dass der Vertrag um 1 Jahr verlängert wird.

Jetzt stellt sich mir die Frage, worauf ich bei der Verlängerung achten muss, damit ich eventuell nach der nächsten Verlängerung unbefristet übernommen werden kann.
Hab mich dazu schon etwas kundig gemacht und erfahren, dass der Vertrag nach 2 Jahren bzw. 3 maliger Verlängerung, in einen unbefristeten Vertrag über gehen muss. Alerdings verwirrte mich die Aussage von wegen zweck und zeitgebunden.
Gibt es da einen unterschied?

MfG

Jackolo

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Hab mich dazu schon etwas kundig gemacht und erfahren, dass der Vertrag nach 2 Jahren bzw. 3 maliger Verlängerung, in einen unbefristeten Vertrag über gehen muss.

Diese Aussage gilt nur für kalendermäßig befristete Arbeitsverträge. Darunter fällt Dein Arbeitsvertrag jedoch nicht, da er mit Sachgrund befristet wurde.

Eine kalendermäßige Befristung wäre in Deinem Fall auch nicht mehr zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jackolo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also heißt das, wenn der Vertrag verlängert wird und wieder ein Grund vorliegt ich keinen Anspruch habe, dass ich danach unbefristet übernommen werde? und deshalb auch nicht, bei der verlängerung des vertrages, auf etwas besonderes achten muss?

MfG

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