Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe folgendes Anliegen bei dem ich nicht sicher bin wie ich verfahren soll. Zur Zeit bin ich bei einer Firma befristet angestellt. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet Mitte nächsten Jahres. Nun erhielt ich eine E-Mail von mein Chef in der stand, dass ich eine Verlängerung meines Vertrages um einen Jahr bekommen könnte. Ich sollte nur mit Ja (ich nehme an) oder Nein (ich lehne ab) auf seine E-Mail antworten. Ich verstehe mich nicht sehr gut mit diesem Chef und verstehe auch nicht warum er mir eine Verlängerung angeboten hat.
Aus Angst, Mitte nächsten Jahres keinen Job zu haben, habe ich mit Ja geantwortet. Nun habe ich erfahren,
dass auch andere Firmen (bei denen ich aus professionelle Gründen besser aufgehoben wäre) an mir Interesse haben. Ich denke nun, dass die Antwort auf der E-Mail meines jetzigen Chefs etwas voreilig war.
Nun zu meiner Frage: Ist meine Zusage per E-Mail bindend? Gibt es eine Frist in der ich noch absagen kann? Ich dachte, dass die Befristung eines befristeten Arbeitsvertrags immer in Schriftform erfolgen soll (und nicht in Textform). Seine E-Mail bestand prinzipiell nur aus einem Satz: Willst du oder nicht? Ich sollte darauf antworten. Zu was ratet ihr mir?
Hoffe auf eine baldige Antwort.
Viele Grüße,
Bernd
Verlängerung eines Befristeten Arbeitsvertrags in Textform
22. Juni 2020
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Frage vom 22. Juni 2020 | 12:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung eines Befristeten Arbeitsvertrags in Textform
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#1
Antwort vom 22. Juni 2020 | 13:05
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6463x hilfreich)
" Mitte nächsten Jahres " bedeutet dann ja wohl Sommer 2021. Da stellt sich die Frage, ob dein gegenwärtig befristeter Arbeitsvertrag denn noch verlängert werden kann. Ansonsten hast du recht: dein Chef bietet dir die Verlängerung sehr früh an. Du bist aber nicht daran gebunden, denn in der Tat muss die Verlängerung schriftlich erfolgen Punkt zwar frühzeitig, aber keineswegs so früh wie hier und heute. Mit anderen Worten: selbst wenn jetzt die schriftliche Fassung der Verlängerung käme, könntest du sie zurückweisen und auf dem Ende des derzeit befristeten Vertrages bestehen, sofern der Vertrag nicht eigene Kündigungsfristen beinhaltet.
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