Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages

9. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Markymark
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages

Hallo an alle,

habe 3 Fragen zum befristeten Arbeitsvertrag bzw. zur Verlängerung:

1. Kann an einen kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag (2 Jahre) ein neuer aus sachlichem Grund befristeter Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber angehängt werden?

2. Können mehrere Mitarbeiter aus dem selben sachlichen Grund (z. B. "Befristete Einstellung bis zum Ende des Erziehungsurlaubes von Frau XY") befristet eingestellt werden?

3. Muß der sachliche Grund im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten sein? Oder genügt eine mündliche Mitteilung?

4. Führt eine kalendermäßige Befristung von mehr als 2 Jahren automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis?

Für Infos wäreich dankbar.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Markymark,

zu 3.) der sachliche Grund muß immer schriftlich im Vertrag festgehalten werden, mündlich reicht da nicht.

zu 4.) Wenn kein sachlicher Grund vorliegt, ja.

Bei den anderen beiden Fragen bin ich mir nicht sicher.

Gruß

Line

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#2
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

1. ja, ist bei beachtung der gesetzlichen vorgaben möglich (sachlicher grund)

2. zwei teilzeitkräfte für eine vollzeit, ok. aber zwei vollzeit als vertretung einer vollzeitkraft? na ja ...

3. der sachliche grund sollte, muss aber nicht schriftlich festgehalten werden. das ist mein kenntnisstand der akt. kommentierung und rechtsprechung.

4. wie oben

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#3
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

zu3. Soweit ich weiß, muss der sachliche Grund angegeben werden, sonst ist der AG in der Beweispflicht.

VLG nefertari1968

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#4
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

@nefertari1968

ja, er ist in der beweispflicht. aber das macht die befristung nicht per se unwirksam.

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