Verläumnung durch Patientin und dadurch Suspendierung

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb481605-30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verläumnung durch Patientin und dadurch Suspendierung

Hallo,
Ich bin eine Krankenschwester mit 30 Jahren Berufserfahrung und eigentlich habe ich meinen Beruf bisher geliebt. Im Dezember bin ich nach 4 Wochen Urlaub wieder zum Dienst gekommen und wurde gleich in die Pflegedirektion gerufen. Dort wurde mir gesagt, dass eine Patienten mir vorwerfen würde ihr ein Kissen bzw. Handtuch ins Gesicht gedrückt zu haben. Die Patientin ist Polin und spricht kein Deutsch. Dieser Vorwurf ist bei einem Gespräch mit der Psychologin und einem Dolmetscher geäußert worden und unsere Psychologin hält sie für glaubwürdig. Die Patientin ist psychisch stark angeschlagenen und hat über Wochen viel geweint. Sie wurde auf der Station mehrfach in andere Zimmer verlegt kurz vor dem Wochenende und dann funktionierte oftmals tagelang ihr Telefon nicht mehr. Ich habe ihr mein Handy gebracht. Ich habe ihr lediglich ein mal einen kalten Waschlappen auf die Augen gelegt. Ich habe in der Pflegedirektion alles so erzählt und man sagte mit alles klingt schlüssig und glaubhaft. Ich würde bezahlt freigestellt und muss nun abwarten was passiert. Mir geht es natürlich nicht gut. Ich habe bei Wiederaufnahme meiner Arbeit um Versetzung gebeten und denke sogar das Haus zuwechseln.
Sind wir Freiwild für Patienten????

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

Die Frage, ob Pflegekräfte Freiwild für Patienten sein, ist natürlich polemisch. Freilich ist der Vorwurf, Gewalt gegenüber Patienten angewendet zu haben, höchst sensibel und der Arbeitgeber kann eigentlich gar nicht anders, als das sorgfältig zu untersuchen. Es ist ja nicht so, dass es der gleiche nicht schon gegeben habe Komma wenn man an diesen Pfleger denkt, der soundsoviel Patienten umgebracht hat.
Derzeit kannst du also gewiss nur darauf hoffen, dass der Arbeitgeber deiner Schilderung glaubt.
Im Moment ist es wahrscheinlich nicht einmal sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten. Aber dazu können vielleicht andere Foren-Teilnehmer mehr sagen.
Ich wünsche dir vor allem gute Nerven.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von fb481605-30):
Sind wir Freiwild für Patienten????

Nö.


Sonst noch Fragen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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