Verlegung in eine andere Abteilung nach Krankzeit

12. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Wiracocha
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlegung in eine andere Abteilung nach Krankzeit

Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die Weiterbeschäftigung nach einer längeren Krankenzeit.
Seit Anfang des Jahres bin ich krankgeschrieben und habe nun, nach der Überweisung an einen Psychiater, die Diagnose körperliche Depression erhalten.
Angestellt bin ich bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und arbeite regulär im Außendienst. Dort war ich unter anderem bisher mit täglich wechselnden Dienstzeiten, unregelmäßigen Essenszeiten und Daueranspannung durch Rufbereitschaftsdienste konfrontiert. Das Ergebnis, welches am Ende ausgestrahlt wurde, entsprich schon lange nicht mehr meiner ethischen Einstellung, weswegen für mich dadurch kein Erfolgserlebnis mehr stattfindet.
Da nun die Krankenkasse eine Wiedereingliederung anordnet, wenn keine driftigen Gründe ärztlicherseits genannt werden, stelle ich mir die Frage, wie ich mich gesetztenfalls rechtlich korrekt meinem Arbeitgeber gegenüber verhalten kann. Darf ich eine Verlegung in eine andere Abteilung verlangen, z.B. in die Verwaltung ins Home-Office? Dort hätte ich regelmäßige Arbeitszeiten und wäre mit den ethischen Disharmonien nicht mehr konfrontiert.
Darf der Arbeitgeber dies verweigern und stattdessen meine Kündigung fordern?
Vielen Dank für jede Hilfe!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120193 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Wiracocha):
Darf ich eine Verlegung in eine andere Abteilung verlangen,

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die juristischen Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von Wiracocha):
Darf der Arbeitgeber dies verweigern

Ja.



Zitat (von Wiracocha):
stattdessen meine Kündigung fordern?

fordern = verlangen



Zitat (von Wiracocha):
wenn keine driftigen Gründe ärztlicherseits genannt werden

Und, gibt es diese?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32211 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von Wiracocha):
Da nun die Krankenkasse eine Wiedereingliederung anordnet,
Eine Anordnung?
Ist es nicht vielmehr eine Empfehlung des MDK?
Was meint dein behandelnder Arzt/Psychiater dazu? Ist dessen Stellungnahme nicht auch verlangt?
Geht es um eine stufenweise Wiedereingliederung?
Vermutlich hat dein AG für solche Fälle ein sog. BEM, betriebliches Eingliederungsmanagement.

Zitat (von Wiracocha):
Darf ich eine Verlegung in eine andere Abteilung verlangen,
Du meinst Versetzung/Änderung deines Arbeitsvertrages? Ja, das kann man verlangen.
Ob sich aber deine ethischen Ansprüche an die Produktionen dieses Senders durch dein Home-Office verbessern würden?

Zitat (von Wiracocha):
Darf der Arbeitgeber dies verweigern und stattdessen meine Kündigung fordern?
Der AG könnte dir kündigen, der müsste das nicht fordern.

Aber vorher ist doch zu klären, was überhaupt von der KK kam. Was du als erstes tun sollst...Eine Kündigung steht vermutlich ganz hinten.





Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Wiracocha
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch beiden!
Die KK wünscht einen Wiedereingliederungsplan.
Da ich mental in guter Verfassung bin stellt sich mein Hausarzt immer querer mich weiterhin krankzuschreiben und erkennt das Problem der diagnostizieren körperlich Depression wohl nicht so recht an.
Morgen habe ich den nächsten Termin beim Hausarzt und werde sehen was sich ergibt.
Ich frage weil ich etwas Angst habe, was passiert, wenn er mir die Krankschrift verweigert. Darauf möchte ich vorbereitet sein.
Sollte mein AG meinen Wunsch nicht erfüllen wollen und mich dazu verdonnern die alte Tätigkeit fortzuführen, was würde passieren, wenn ich dies verneine? Habe ich ein Recht dazu? Was sind die Konsequenzen?
Ich habe mal gehört, dass wenn es die Möglichkeit einer innerbetrieblichen "Andersbeschäftigung" gibt, diese vor Kündigung angeboten werden muss. Stimmt das?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du vermischst da einiges an Folgen aus verschiedenen Ausgangssituationen. Das Ziel der Wiedereingliederung ist es, herauszufinden ob es wieder geht mit der Erwerbstätigkeit und den Arbeitsunfähigen schrittweise heranzuführen. Es ist nicht die Aufgabe, hierüber eine arbeitsrechtliche Veränderung herbeizuführen. Es ist also zunächst zu schauen, was im Arbeitsvertrag steht, wenn man denn eine Veränderung schon jetzt anstrebt. Wenn Verwaltungstätigkeiten oder was sonst auch mit erfasst sind, dann sollte man mit dem AG verhandeln. So, dass man möglicherweise eine andere Arbeitsstelle schon jetzt findet und diese austesten kann. Aber ansonsten sehe ich keinen Anspruch.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32211 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von Wiracocha):
Die KK wünscht einen Wiedereingliederungsplan.
Also KK+AG+Arzt+Du. So ist das auch üblich. Du kannst morgen deinem Hausarzt das Schreiben der KK vorlegen. Der Arzt wird dann entscheiden, ob er dich weiterhin --arbeitsunfähig-- schreibt. Evtl. fragt er beim Psychiater nach, wie der das sieht.
Evtl. empfiehlt der Arzt das mit dem Plan, erst teilweise/stundenweise, nicht in Vollzeit.
Der Arzt darf und soll sicher dazu Stellung nehmen/befürworten/einschränken.

Zitat (von Wiracocha):
Sollte mein AG meinen Wunsch nicht erfüllen wollen und mich dazu verdonnern die alte Tätigkeit fortzuführen, was würde passieren, wenn ich dies verneine?
So weit bist du noch lange nicht.
Der AG ist doch Teil des Plans. Wenn der nicht mitzieht und weder stufenweise noch Home-Office noch etwas ganz anderes anbieten kann, dann scheitert die Wiedereingliederung. Aber das dauert, bis so eine Entscheidung fällt.

Du könntest zunächst der Wiedereingliederung positiv gegenüber stehen, mit dem AG mögliche Arbeitsmodelle besprechen, auch deine Wünsche äußern. Dann evtl. eine erste Stufe vereinbaren, zB. nur 3 Std. tgl. oder nur an 2 Tagen pro Woche...o.s.ä. Also einen WE-PLAN erstellen.
Wenn das in der Praxis dann nicht klappt, und du wieder arbeitsunfähig/krank wirst, muss etwas anderes überlegt werden.

Dein AG ist keine Klitsche.
Vermutlich hat dein AG für solche Fälle ein sog. BEM, betriebliches Eingliederungsmanagement., evtl. heißt das nur anders.
Auch der Personalrat des Betriebes hat da mitzureden.
Das BEM beinhaltet auch eine *Andersbeschäftigung*. Ziel ist die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses.
Die Kündigung ist das letzte Mittel.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120193 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du kannst morgen deinem Hausarzt das Schreiben der KK vorlegen. Der Arzt wird dann entscheiden, ob er dich weiterhin --arbeitsunfähig-- schreibt. Evtl. fragt er beim Psychiater nach, wie der das sieht.

Liest Du eigentlich was der TA schreibt?



Zitat (von Anami):
So weit bist du noch lange nicht.

Doch, das war einer der Gründe für die Anfrage hier ...



Zitat (von Wiracocha):
Ich frage weil ich etwas Angst habe, was passiert, wenn er mir die Krankschrift verweigert.

Dann ist man ab sofort nicht mehr arbeitsunfähig.
Und man sollte sich überlegen, ob man sich einen Arzt sucht, der mehr mit dem Psychiater interagiert.



Zitat (von Wiracocha):
was würde passieren, wenn ich dies verneine?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Auf Arbeitsverweigerung gibt es diverse Reaktionsmöglichkeiten.



Zitat (von Wiracocha):
Habe ich ein Recht dazu?

Ja



Zitat (von Wiracocha):
Was sind die Konsequenzen?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Kommt halt darauf an, wie sehr der AG einen loswerden will. Abmahnung, fristlose Kündigung, Aufhebungsvertrag, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32211 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Liest Du eigentlich was der TA schreibt?
Ja. Und deshalb meine Antwort.
Heute kann mit dem Hausarzt besprochen werden, wie der WR-Plan anzugehen ist. Für den Hausarzt ist das nichts Unbekanntes.
Zitat (von Harry van Sell):
Doch, das war einer der Gründe für die Anfrage hier ...
Liest du eigentlich, was ich schreibe?

Personen, die schon Angst haben und das Procedere nicht kennen, braucht man nicht mit der Wucht des worst case noch mehr Angst machen. Das ist nicht hilfreich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von Wiracocha):
... (1) täglich wechselnden Dienstzeiten, unregelmäßigen Essenszeiten und Daueranspannung durch Rufbereitschaftsdienste konfrontiert.
(2) Das Ergebnis, welches am Ende ausgestrahlt wurde, entsprich schon lange nicht mehr meiner ethischen Einstellung,

Ich habe das Zitat in 2 Bereiche aufgespalten: (1) skizziert objektive Belastungen, die AN sehr belasten können. (2) macht die Sache nochmals komplexer - Wiracocha steckt in einer veritablen Sinnkrise und zieht offenbar keine Befriedigung aus seiner Arbeit noch Bestätigung, die ihn aufrichten und ihm Halt geben könnten.

Letzteres lässt den Sinn einer Wiedereingliederung fragwürdig erscheinen.
Wenn Wiracocha im Betrieb eine andere Tätigkeit anstrebt, sollte der nichts 'verlangen', sondern behutsam anbahnen und dazu unbedingt die Personalvertretung für sein Anliegen gewinnen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6492x hilfreich)

... kleiner Nachtrag: Wer sagt denn, dass die 'AU von diesem Hausarzt kommen muss. Zumal wenn der womöglich die Depression nicht richtig einzuschätzen weiß?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, @blaubär, ich frage mich insoweit, wieso der Facharzt da nicht mehr die AUB ausgestellt hat. Dort scheint die Behandlung abgeschlossen zu sein, körperlich geht es ihm auch gut, wie er oben schreibt. Natürlich kann man jetzt ein Ärztehopping starten, nur bringen wird es nichts, zumindest keine sofortige Lösung für seit langem andauernde Probleme.

Wenn denn eine weitere AUB heute erstellt wird, dann wird er zunächst einmal nur in seinen alten Arbeitsplatz integriert, es sei denn, der Arbeitgeber bietet ihm etwas anderes an. Ansonsten obliegt es ihm, sich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen. Da kann ihn der Personalrat oder der Behindertenvertreter unterstützen. Auch wäre ein Blick in den Arbeitsvertrag hilfreich.

Aber einen Automatismus, wie ihn sich der Fragesteller so vorstellt, den gibt es nicht. Weder für eine Eingliederungsmaßnahme noch für eine Veränderung des Arbeitsplatzes.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120193 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aber einen Automatismus, wie ihn sich der Fragesteller so vorstellt, den gibt es nicht. Weder für eine Eingliederungsmaßnahme noch für eine Veränderung des Arbeitsplatzes.

Ohne das besondere Umstände vorliegen (z.B. Schornsteinfeger nun im Rollstuhl) steht erst mal die Wiedereingliederung am alten Platz auf dem Programm.
Scheitert die, kann man über einen leidensgerechten Platz nachdenken - egal in welchem Unternehmen.



Zitat (von Anami):
Personen, die schon Angst haben und das Procedere nicht kennen, braucht man nicht mit der Wucht des worst case noch mehr Angst machen.

Arbeitsverweigerung ist nun mal Arbeitsverweigerung mit allen Konsequenzen.
Die Realität sollte der TS schon kennen, dann kann er sich vorbereiten. Besser als ins offene Messer zu laufen, nur weil da einer Schönfärberei mit Tipps aus dem berüchtigten Forum der Bäckerblume betrieben hat.


Signatur:

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