Hallo,
mich beschäftigt folgende Frage:
Es gibt Schulen in freier Trägerschaft, diese gelten dann als Ersatzschule. Lehrer an diesen Schulen können "Beamte i.E. (im Ersatzschuldienst)" sein, die Beamten an öffentlichen Schulen gleichgestellt sind.
Eine Schule in freier (nicht unbedingt kirchlicher) Trägerschaft kann aber seine Arbeitsverträge an den die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" binden. Diese Grundordnung beinhaltet in Artikel 5 (2) Loyalitätsverstöße die nach Artikel 5 (3) zu fristlosen Kündigungen führen können.
Angenommen eine Beamter auf Lebenszeit i.E (kein Kirchenbeamter). begeht eine solchen Loyalitätsverstoß, keine Klärungsversuche sind zielführend, es gibt keinen begründeten Einzelfall und er wird gekündigt.
Was passiert nun mit seiner Position als Beamter. Ein Verlust des Beamtenverhältnis verlangt ein Dienstvergehen: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__47.html , er muss also "schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen".
Kann eine Loyalitätsverstoß nach der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" ein Verlust des Beamtenverhältnis nach sich ziehen. Ist es ein Dienstvergehen?
Oder um es an einem Beispiel konkreter zu machen:
Ein Kirchenaustritt ist nach Artikel 5 (3) letzter Satz ein besonders schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der nur bei "schwerwiegende Gründe des Einzelfalles" nicht als Kündigungsgrund gesehen werden kann. Ein Beamter auf Lebenszeit i.E. wird aufgrund eines Kirchenaustritts gekündigt, ein schwerwiegender Einzelfall liegt nicht vor. Verliert er nun seinen Beamtenstatus?
Gibt es einen Rechtsprechung in einem vergleichbaren Fall?
Vielen Dank
-- Editiert von User am 21. Oktober 2022 22:17
-- Editiert von User am 21. Oktober 2022 22:21
Verlust Beamtenverhältnis - Grundordnung des kirchlichen Dienstes
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine derartige Problematik in einem allg Rechtsforum - da wird nicht viel herauskommen können. Zielführend wird die Erörterung mit der Mitarbeitervertretung sein.
Der Beamtenstatus ist bei Tendenzbetrieben dieser Art immer an eben gewisse arbeitsrechtliche Bedingungen gebunden. Wenn man diese nicht mehr erfüllt, dann fällt eine vertragliche Verpflichtung weg, was dann auch auf den Status Einfluss haben muss, weil Status und berufl. Tätigkeit hier miteinander verknüpft sind. Ob der Loyalitätskonflikt arbeitsrechtlich für eine Kündigung langt, das ist eine andere Frage, die wir hier nicht einschätzen können.
Wenn die arbeitsrechtliche Kündigung wirksam ist, aus diesem Grund, dann verliert der AN für die Zukunft auch seinen aktiven Beamtenstatus. Warum sollte ein Beamter in der Situation weiter bezahlt werden? Eine ganz andere Frage ist, wie es pensionstechnisch mit den erworbenen Anwartschaften aussieht. Aber auch das dürfte sich aus den Regelungen ergeben. Ist wahrscheinlich abhängig von der Dauer dieses Arbeitsverhältnisses. Der Verlust aller Anwartschaften scheidet hier wohl aus. Bleiben die Alternativen, dass der Ex-AN in der Rentenversicherung nachversichert wird oder aber dass er einen eigenständigen Anspruch auf Pension bereits erworben hat, den er dann bei Erreichen des Pensionsalters auch geltend machen kann.
wirdwerden
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