Mein Bausparer ist jetzt ausgelaufen und ich lasse ihn mir auszahlen.
Nun habe ich einen neuen abgeschlossen.
Mein Arbeitgeber hat den alten bis jetzt immer bezahlt.
Da ich jedoch in einer Metallbaufirma arbeite, ist mein Arbeitgeber ab 01.01.06 nicht mehr verpflichtet einen ab diesem Datum neu abgeschlossenen Bausparer die Vermögenswirksame Leistung zu zahlen.
Nun meine Frage:
Hat man als Arbeitnehmer irgendeinen Anspruch auf Gewohnheitsrecht oder so ähnlich, wenn der Arbeitgeber bis dato diese Zahlungen ohne weiteres geleistet hat?
Vermögenswirksame Leistung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es kommt darauf an, auf welcher Grundlage die VL bisher gezahlt wurden. War es ein Tarifvertrag und der wurde geändert, dann hat der AN Pech.
Etwas anderes gilt, wenn die Zahlung im Arbeitsvertrag vereinbart war und z.B. nicht auf die Geltung des Tarifvertrages hingewiesen wurde oder eine Zahlung rein tatsächlich ohne Regelung im Arbeitsvertrag und ohne Bindung an einen Tarifvertrag erfolgte.
'gewohnheitsrecht' gibt es in diesem fall nicht, allenfalls kann eine betriebliche übung entstehen, wenn der ag leistungen, zu denen er nicht verpflichtet ist, über eine reihe von jahren ohne einschränkungen erbringt.
wenn ohnehin neues recht gilt, wird es keine handhabe geben, altes recht weiter einzufordern.
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