Vermögenswirksame Leistung

27. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
fredentose
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögenswirksame Leistung

Mein Bausparer ist jetzt ausgelaufen und ich lasse ihn mir auszahlen.
Nun habe ich einen neuen abgeschlossen.
Mein Arbeitgeber hat den alten bis jetzt immer bezahlt.
Da ich jedoch in einer Metallbaufirma arbeite, ist mein Arbeitgeber ab 01.01.06 nicht mehr verpflichtet einen ab diesem Datum neu abgeschlossenen Bausparer die Vermögenswirksame Leistung zu zahlen.
Nun meine Frage:
Hat man als Arbeitnehmer irgendeinen Anspruch auf Gewohnheitsrecht oder so ähnlich, wenn der Arbeitgeber bis dato diese Zahlungen ohne weiteres geleistet hat?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es kommt darauf an, auf welcher Grundlage die VL bisher gezahlt wurden. War es ein Tarifvertrag und der wurde geändert, dann hat der AN Pech.

Etwas anderes gilt, wenn die Zahlung im Arbeitsvertrag vereinbart war und z.B. nicht auf die Geltung des Tarifvertrages hingewiesen wurde oder eine Zahlung rein tatsächlich ohne Regelung im Arbeitsvertrag und ohne Bindung an einen Tarifvertrag erfolgte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

'gewohnheitsrecht' gibt es in diesem fall nicht, allenfalls kann eine betriebliche übung entstehen, wenn der ag leistungen, zu denen er nicht verpflichtet ist, über eine reihe von jahren ohne einschränkungen erbringt.
wenn ohnehin neues recht gilt, wird es keine handhabe geben, altes recht weiter einzufordern.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen