Veröffentlichung von Skype-Chat an andere Arbeitskollegen im Unternehmen

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
davido123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Veröffentlichung von Skype-Chat an andere Arbeitskollegen im Unternehmen

Hallo zusammen,

mir ist folgendes letztens auf der Arbeit passiert.
Ich habe einen Arbeitskollegen per Skype-Chat etwas gefragt, da ich Informationen von ihm benötigt habe.
Dieser hat zunächst nicht geantwortet. Ein Paar Minuten später kam eine E-Mail von seinem Teamleiter.
In seiner E-Mail hat er gemeint, dass ich in Zukunft mir die Informationen anderweitig besorgen soll.
Soweit so gut. Er hat den Skype-Chat mit dem Arbeitskollegen als Screenshot in die E-Mail eingefügt und hat diese E-Mail an ein Abteilungspostfach geschickt, d.h. andere, nicht beteiligte Arbeitskollegen konnten meinen Skype-Chat-Verlauf lesen.

Unterliegt ein Skype-Chat mit einem Arbeitskollegen nicht einem Datenschutz - bzw. Urheberrecht?
Hätte der Teamleiter nicht meine Zustimmung für das Screenshot benötigt?

Ganz ehrlich, ich kam mir schon irgendwie dumm vor....Man hätte es ja auch am Telefon mir sagen können.

Danke im Voraus .

Viele Grüße

Davido

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von davido123):
Unterliegt ein Skype-Chat mit einem Arbeitskollegen nicht einem Datenschutz - bzw. Urheberrecht?

Ist nicht erkennbar

Welche Daten sollen denn da geschützt sein?
Und fürs Urheberrecht, da fehlt bei einer Frage wohl die dafür notwendige Schöpfungshöhe.

Noch dazu handelt es sich um dienstliche Kommunikation, wo solche Rechte unter Umständen nur sehr eingeschränkt bzw. gar nicht gelten würden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Unterliegt ein Skype-Chat mit einem Arbeitskollegen nicht einem Datenschutz - bzw. Urheberrecht?

Datenschutz: Nur wenn in dem Chat personenbezogene Daten enthalten wären, z.B. Ihre Privatadresse, Ihre Kontonummer o.ä.. Die Tatsache, dass der Inhalt des Chats von Ihnen stammt, macht den Inhalt aber nicht personenbezogen. Wenn der Inhalt ausschließlich berufsbezogen war, können Sie Datenschutz ohnehin vergessen. Denn berufsbezogene Daten "gehören" ohnehin dem Arbeitgeber.
Urheberrecht: Nur wenn der Chat den Charakter eines Kunstwerks hätte, zumindest im weiteren Sinne. Alltagskommunikation fällt nicht unter das Urheberrecht.

Zitat:
Hätte der Teamleiter nicht meine Zustimmung für das Screenshot benötigt?

Nur wenn Datenschutz oder Urheberrecht betroffen wären.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Mal ganz platt ausgedrückt: dem Arbeitgeber "gehört" nicht nur die Arbeitszeit des Arbeitnehmers, sondern auch alles, was er in derselben produziert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ich bin auch der Meinung, dass es sich um eine ganz normale dienstliche Kommunikation handelt die nicht in irgendeiner Weise besonders schutzwürdig ist.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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