Hallo zusammen,
mir ist folgendes letztens auf der Arbeit passiert.
Ich habe einen Arbeitskollegen per Skype-Chat etwas gefragt, da ich Informationen von ihm benötigt habe.
Dieser hat zunächst nicht geantwortet. Ein Paar Minuten später kam eine E-Mail von seinem Teamleiter.
In seiner E-Mail hat er gemeint, dass ich in Zukunft mir die Informationen anderweitig besorgen soll.
Soweit so gut. Er hat den Skype-Chat mit dem Arbeitskollegen als Screenshot in die E-Mail eingefügt und hat diese E-Mail an ein Abteilungspostfach geschickt, d.h. andere, nicht beteiligte Arbeitskollegen konnten meinen Skype-Chat-Verlauf lesen.
Unterliegt ein Skype-Chat mit einem Arbeitskollegen nicht einem Datenschutz - bzw. Urheberrecht?
Hätte der Teamleiter nicht meine Zustimmung für das Screenshot benötigt?
Ganz ehrlich, ich kam mir schon irgendwie dumm vor....Man hätte es ja auch am Telefon mir sagen können.
Danke im Voraus .
Viele Grüße
Davido
Veröffentlichung von Skype-Chat an andere Arbeitskollegen im Unternehmen
7. Dezember 2017
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Frage vom 7. Dezember 2017 | 23:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Veröffentlichung von Skype-Chat an andere Arbeitskollegen im Unternehmen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 23:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatUnterliegt ein Skype-Chat mit einem Arbeitskollegen nicht einem Datenschutz - bzw. Urheberrecht? :
Ist nicht erkennbar
Welche Daten sollen denn da geschützt sein?
Und fürs Urheberrecht, da fehlt bei einer Frage wohl die dafür notwendige Schöpfungshöhe.
Noch dazu handelt es sich um dienstliche Kommunikation, wo solche Rechte unter Umständen nur sehr eingeschränkt bzw. gar nicht gelten würden.
#2
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 01:45
Von
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9318x hilfreich)
Zitat:Unterliegt ein Skype-Chat mit einem Arbeitskollegen nicht einem Datenschutz - bzw. Urheberrecht?
Datenschutz: Nur wenn in dem Chat personenbezogene Daten enthalten wären, z.B. Ihre Privatadresse, Ihre Kontonummer o.ä.. Die Tatsache, dass der Inhalt des Chats von Ihnen stammt, macht den Inhalt aber nicht personenbezogen. Wenn der Inhalt ausschließlich berufsbezogen war, können Sie Datenschutz ohnehin vergessen. Denn berufsbezogene Daten "gehören" ohnehin dem Arbeitgeber.
Urheberrecht: Nur wenn der Chat den Charakter eines Kunstwerks hätte, zumindest im weiteren Sinne. Alltagskommunikation fällt nicht unter das Urheberrecht.
Zitat:Hätte der Teamleiter nicht meine Zustimmung für das Screenshot benötigt?
Nur wenn Datenschutz oder Urheberrecht betroffen wären.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 08:29
Von
Status: Unbeschreiblich (38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
Mal ganz platt ausgedrückt: dem Arbeitgeber "gehört" nicht nur die Arbeitszeit des Arbeitnehmers, sondern auch alles, was er in derselben produziert.
wirdwerden
#4
Antwort vom 8. Dezember 2017 | 09:23
Von
Status: Schlichter (7250 Beiträge, 1526x hilfreich)
Ich bin auch der Meinung, dass es sich um eine ganz normale dienstliche Kommunikation handelt die nicht in irgendeiner Weise besonders schutzwürdig ist.
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