Verordnung längerer Pausen durch Arbeitsgeber

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
PeterD.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verordnung längerer Pausen durch Arbeitsgeber

Hallo,
darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer mehr Pausenzeit (auf Kosten des Arbeitnehmers) verlangen als gesetzlich vorgeschrieben?

Beispiel: Arbeitszeit 8 Stunden
Gesetzlich vorgeschrieben sind 30 Minuten Pause
Der Arbeitgeber verlangt min. 30 Minuten Mittagspause am Stück + 15 Minuten über den Tag verteilt (alles ausgestempelt und somit auf Kosten des AN)

Was ist Eure Meinung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Selbstverständlich ja. Das ist alles eine Frage der Regelung im Arbeitsvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Moehre700
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo,

so ganz verstehe ich Deine Frage nicht: Pausen sind keine Arbeitszeit, sie werden also auch nicht bezahlt.
Pausen müssen genommen werden, dafür muß der AG sorgen.
Meiner Ansicht nach gehört es zum Weisungsrecht des AG, bei enstprechenden Voraussetzungen (anstrengende, schwere Arbeit, Bidlschirmarbeit, Arbeit, diie hohe Konzentration erfordert) auch längere Pausen zu "verordnen". Dazu kann er sogar verpflichtet sein (Arbeitsschutz).

Pausen gehen nicht auf Kosten des AN, sie dinen viel mehr dem AN.

Andere Frage: gibt es einen Betreibsrat? Der muß hier angehört werden.

MfG

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

ebenso: die 30 Min. mittags sind die Untergrenze - der AG kann durchaus längere Pausen anordnen bis hin zu geteilten Diensten (und die sind dann für AN wirklich hässlich).

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
ebenso: die 30 Min. mittags sind die Untergrenze - der AG kann durchaus längere Pausen anordnen bis hin zu geteilten Diensten (und die sind dann für AN wirklich hässlich).


Das der AG im Rahmen billigen Ermessens längere Pausen anordnen kann ist richtig, sofern nichts im AV oder TV geregelt ist. Bei geteilten Diensten sieht es da schon wieder anders aus. Ich kann mich jedenfalls an Arbeitsgerichte erinnern, die geurteilt haben, geteilte Dienste können nur vereinbart werden, wenn dazu im Vertrag Regelungen enthalten sind. Im Rahmen des billigen Ermessens wäre das nicht möglich. Sind Dir dazu andere Urteile bekannt?

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