Hallo,
ich habe da mal eine Frage an euch.
Ich (Niederlassung Hamburg) bin mit 2 Arbeitskollegen (Niederlassung Hannover)für 23 Arbeitstage (Arbeitszeiten pro Tag unregelmäßig)auf Sylt Tätig (als Servicekraft für einen Pesonaldienstleister).
Vorab wurden uns kaum Informationen mitgegeben und auch bzgl. Verpflegung wurde nichts vereinbart.
Wir können uns zwar auf der Leiharbeitsstelle etwas zu essen für Personalpreise kaufen, aber auch diese Preise sind nicht ohne.
Nach mehrmaligen versuchen im Büro an Informationen ranzukommen, werden wir seit einer knappen Woche hingehalten.
Welche Rechte/ Ansprüche bzgl. Spesengelder haben wir und was können wir gegen diese Situation tun?
Ich hoffe auf eine Hilfreiche Antwort!
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Lg Mo
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Verpflegungsmehraufwand/ Spesen
9. April 2014
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Frage vom 9. April 2014 | 00:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand/ Spesen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 9. April 2014 | 08:35
Von
Status: Schüler (179 Beiträge, 73x hilfreich)
quote:
Welche Rechte/ Ansprüche bzgl. Spesengelder haben wir und was können wir gegen diese Situation tun?
Hallo,
ich bin im Außendienst tätig.
Wenn der Arbeitgeber nichts an Spesen zahlt habt ihr die Möglichkeit dies über die Steuererklärung zu machen.
Ihr setzt ein Schreiben auf in dem Ihr deutlich macht an wie vielen Tagen ihr weg gewesen seid.
Kleines Beispiel:
erster und letzter Tag, mind. 8 Stunden aber weniger als 24 Stunden
Pauschbetrag 6.-€
zweiter bis vorletzter Tag
Pauschbetrag 12.-€
Hoffe das hilft. Kann übrigens auch angewendet werden wenn ihr unterwegs seid ohne Übernachtung.
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"Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !"
#2
Antwort vom 9. April 2014 | 09:24
Von
Status: Schüler (179 Beiträge, 73x hilfreich)
quote:
Ihr setzt ein Schreiben auf in dem Ihr deutlich macht an wie vielen Tagen ihr weg gewesen seid.
Dies muss natürlich vom AG bestätigt werden
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