Verpflegungsmehraufwand VMA

8. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Noogie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand VMA

Hallo,
gestren erhielt ich einen Anruf meiner Firma das laut Gesetz die VMW nicht mehr bezahlt wird( Urteil vom Bundegerichtshof), ich bin bei einer Leiharbeitsfirma und eigentlich schon zwei Jahre an dieselbe Firma ausgeliehen, und bekomme eigentlich immer zum Lohn die VMA, jetzt soll dies gestrichen werden und ich würde 252€ weniger Lohn erhalten ist das rechtliche eigentlich in Ordnung. Darf der Arbeitgeber das denn das würde für ich persönlich heissen ich kann verschieden Verpflichtungen nicht mehr bezahlen.

Für jede Hilfe wäre ich sehr dankbar

Gruß
Jürgen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 657x hilfreich)

Was steht dazu im Arbeitsvertrag? Wenn der VMA als Leistung ausgewiesen ist, auf welche kein Anspruch abgeleitet werden kann, da freiwillige Leistung, denke ich, kann die Firma das machen. Wenn nicht, ist sicherlich entscheidend, wie konkret das Urteil ist.

Wie ist der konkrete Wortlaut des Urteils

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17511x hilfreich)

Es wäre einmal interessant, welches Gesetz denn hier gemeint ist und auf welches Urteil sich der Arbeitgeber bezieht.

Mir ist weder ein derartiges Gesetz bekannt, noch ein entsprechendes Urteil.

Ob der Arbeitgeber so eine Leistung streichen darf hängt in erster Linie davon ab, ob es sich um eine freiwillige leistung handelt, oder ob die Zahlung des VMA im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

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