Verpflegungsmehraufwand bei Übernachtung

21. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go344365-74
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand bei Übernachtung

Moin,

ich habe eine Frage zu dem Verpflegungsmehraufwand.

Wir haben folgende Regelung:
mehr als 8 bis 24 Stunden = 12,00 EURO
ab 24 Stunden = 24,00 EURO
(für An- und Abreisetage gelten 12,00 EURO)

Jetzt ist die Frage wie sieht es der Gesetzgeber vor?
Beispiel:
Wir fahren morgens um 8 Uhr zu hause los und besuchen eine Vielzahl von Märkten. Die Übernachtung erfolgt im Hotel. Am nöchsten Tag fahren wir wieder diverse Märkte an und sind gegen 16 Uhr zu hause.
Meine Kollegen sagen, dass wir für einen Tag 24 € und für den anderen Tag 12 € erhalten müssten.

Kann mir da jemand einen sichern Tip oder eine Info geben.

Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

https://www.verpflegungsmehraufwand.de/2020/

24 h heißt ganztägig (Kalendertag)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go344365-74):
Jetzt ist die Frage wie sieht es der Gesetzgeber vor?
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Absatz 4a

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
go344365-74
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anami,

ich verstehe nicht ganz wie hier Absatz 4a helfen kann

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Meine Kollegen sagen, dass wir für einen Tag 24 € und für den anderen Tag 12 € erhalten müssten. Vom AG müssen Sie überhaupt nichts erhalten, wie schon treffend festgestellt wurde. Steuerrechtlich haben wir hier einen An- und einen Abreisetag - dafür kann man 2x14 Euro steuerlich absetzen, falls man vom AG nichts erhält. Und erhält man vom AG 2x12 Euro (die alte, inzwischen erhöhte Pauschale), dann kann man die Differenz, also insgesamt 4 Euro, steuerlich geltend machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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