Es geht um den Verpflegungsmehraufwand.
Folgende Konstellation.
AN ist angestellt bei einer Zeitarbeitsfirma AG1.
Dieser vermittelt ihn an einen Auftraggeber, dieser AG2 versendet den AN in Deutschland umher.
Der AG2 stellt Leihfahrzeug und Hotel, also alles auf seine Kosten, Hotel inkl. Frühstück.
Da der AN die ganze Woche im Hotel nächtigt ist dieser ja mehr wie 24h vom Wohnort entfernt, somit stehen im wohl 24€ Verpflegungsgeld zu.
Nun meine Frage AG1 möchte das man für jede Bewirtung oder der gleichen eine Quittung einreicht sonst gibt es kein Geld.
Sind die 24 € keine Pauschale?
Denn somit ist man ja gezwungen immer teuer im Restaurant essen zu gehen und kann sich keine Currywurst an der Ecke holen. Oder hast du schon mal für nen Döner eine Quittung bekommen?
Darf er die Quittungen verlangen, oder kann man auf eine Pauschale bestehen?
Somit fällt es ja nicht mehr unter Reisekosten oder?
-- Editiert am 21.10.2010 18:52
Verpflegungsmehraufwand - kann man auf eine Pauschale bestehen?
21. Oktober 2010
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Frage vom 21. Oktober 2010 | 18:48
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 18x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand - kann man auf eine Pauschale bestehen?
#1
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 18:58
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2538x hilfreich)
quote:
Da der AN die ganze Woche im Hotel nächtigt ist dieser ja mehr wie 24h vom Wohnort entfernt, somit stehen im wohl 24€ Verpflegungsgeld zu.
Steht das so im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag? Einfach so steht einem der VMA nicht zu, man könnten den lediglich bei der Steuererklärung angeben.
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#2
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 19:04
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 18x hilfreich)
quote:
Steht das so im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag? Einfach so steht einem der VMA nicht zu, man könnten den lediglich bei der Steuererklärung angeben.
Also besteht kein Rechtsanspruch?
AN1 möchte es ja Zahlen, nur verlangt er eine Reisekostenabrechnung.
muss man da nicht hier differenzieren?
denn Hier gehts ja nicht um reise kosten wie Hotel, Mietwagen usw. sondern nur im den VMA
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 19:25
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2538x hilfreich)
quote:
Also besteht kein Rechtsanspruch?
Nein, ein pauschaler Rechtsanspruch besteht nicht. Im BZA-MTV war zwar bis vor einiger Zeit noch der Anspruch auf VMA tariflich verankert und insofern ein Rechtsanspruch, wenn dieser TV angewendet wurde.
Dieser Paragraph §8.5 des BZA MTV wurde aber ersatzlos gestrichen.
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#4
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 20:11
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 18x hilfreich)
Danke 1000kleinesachen
quote:
Nein, ein pauschaler Rechtsanspruch besteht nicht. Im BZA-MTV war zwar bis vor einiger Zeit noch der Anspruch auf VMA tariflich verankert und insofern ein Rechtsanspruch, wenn dieser TV angewendet wurde.
Dieser Paragraph §8.5 des BZA MTV wurde aber ersatzlos gestrichen.
Also bleibt mir nichts anderes übrig als,
entweder teuer essen zu gehen, um eine quittung zu bekommen,
oder nen döner auf eigene tasche essen gehen so wie ich das sehe oder?
#5
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 22:22
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2538x hilfreich)
Wenn der AG unbedingt auf Rechnungen und Quittunngen besteht und nicht verhandlungswillig ist, sieht es schlecht aus. Aber für 24Euro kann man doch schön essen gehen. Und wenn Sie nur nen Döner verzehren, dann wird der AG den verbleibendenen Betrag vermutlich nicht ausbezahlen.Ausbezahlen wäre natürlich das Optimale, davon haben "früher" viele Montagearbeiter gelebt.
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