Verpflichtung

25. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb562696-58
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflichtung

Guten Morgen Zusammen,

am 09.11.2020 haben alle Mitarbeiter unseres Betriebs eine E-Mail bekommen, in der steht, dass am 26.11.2020 eine Besprechung stattfindet, die verpflichtend ist.
Ich habe laut Dienstplan, am 26.11.2020 frei. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so kurzfristig über meinen freien Tag verfügen kann. Außerdem ist die Besprechung bis 20:00 Uhr angesetzt und ich habe am nächsten Tag um 05:00 Uhr Dienstbeginn. Da würde ich die Ruhezeiten doch gar nicht einhalten.

Kann eine solche Veranstaltung kurzfristig dienstverpflichtend gemacht werden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Nein, denke ich. Frei ist frei und die 11 Stunden Ruhe sind auch nicht einzuhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Auf der Kurzfristigkeit würde ich allerdings nicht herumreiten.

*Wenn* der Arbeitgeber zur Änderung des Dienstplans berechtigt ist, dann wird eine Frist von 4 Tagen als ausreichend angesehen (Arbeitsgericht Berlin, 28 Ca 10243/12).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von fb562696-58):
Ich habe laut Dienstplan, am 26.11.2020 frei.

Zitat (von fb562696-58):
Außerdem ist die Besprechung bis 20:00 Uhr angesetzt und ich habe am nächsten Tag um 05:00 Uhr Dienstbeginn. Da würde ich die Ruhezeiten doch gar nicht einhalten.

Beides dem AG nachweisbar mitteilen und entsprechende Weisung anfordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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