Guten Morgen Zusammen,
am 09.11.2020 haben alle Mitarbeiter unseres Betriebs eine E-Mail bekommen, in der steht, dass am 26.11.2020 eine Besprechung stattfindet, die verpflichtend ist.
Ich habe laut Dienstplan, am 26.11.2020 frei. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so kurzfristig über meinen freien Tag verfügen kann. Außerdem ist die Besprechung bis 20:00 Uhr angesetzt und ich habe am nächsten Tag um 05:00 Uhr Dienstbeginn. Da würde ich die Ruhezeiten doch gar nicht einhalten.
Kann eine solche Veranstaltung kurzfristig dienstverpflichtend gemacht werden?
Verpflichtung
25. November 2020
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Frage vom 25. November 2020 | 09:12
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflichtung
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#1
Antwort vom 25. November 2020 | 09:15
Von
Status: Weiser (17370 Beiträge, 6467x hilfreich)
Nein, denke ich. Frei ist frei und die 11 Stunden Ruhe sind auch nicht einzuhalten.
#2
Antwort vom 25. November 2020 | 11:04
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Auf der Kurzfristigkeit würde ich allerdings nicht herumreiten.
*Wenn* der Arbeitgeber zur Änderung des Dienstplans berechtigt ist, dann wird eine Frist von 4 Tagen als ausreichend angesehen (Arbeitsgericht Berlin, 28 Ca 10243/12).
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#3
Antwort vom 25. November 2020 | 13:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
ZitatIch habe laut Dienstplan, am 26.11.2020 frei. :
ZitatAußerdem ist die Besprechung bis 20:00 Uhr angesetzt und ich habe am nächsten Tag um 05:00 Uhr Dienstbeginn. Da würde ich die Ruhezeiten doch gar nicht einhalten. :
Beides dem AG nachweisbar mitteilen und entsprechende Weisung anfordern.
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