Verpflichtung an Fortbildung teilzunehmen, keine Vergütung erhalten.

28. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Hein44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)
Verpflichtung an Fortbildung teilzunehmen, keine Vergütung erhalten.

Hey.

Meine Frau und alle anderen Angestellten im selben Betrieb haben eine Verpflichtende Fortbildung erhalten. Diese steht im Dienstplan , allerdings ohne Stundenzählung an dem Tag.
Sie arbeiten 32h Pro Woche. Ohne Manteltarifvertrag. Angestellte Zahnmedizinische Fachangestellte.

Die Schulung geht über 8h, entsprechend sogar über die sonstige durchschnittliche Arbeitszeit meiner Frau. Findet an einem Wochentag statt, an dem normalerweise ganz klassischer Arbeitstag mit Patienten wäre .

Die Schulung/Weiterbildung geht um das Thema "Kommunikation" .

AG sieht nicht ein , dass es sich hierbei um Arbeitszeit handelt .

"An dem Tag gibt es keine reguläre Arbeit, außer das man zuhören muss und lernen darf" war der Kontext vom AG .

AG weigert sich, die Stunden zu vergüten. Sämtliche Angestellte haben in dieser Woche nun Minusstunden. Die Stunden tauchen nirgends in der Arbeitszeiterfassung auf und es wird gedroht, sofern man sich dennoch bei der Arbeitszeiterfassung ein und ausbucht hat , per Fingerabdruck, dieses wieder manuell zu löschen um damit die Stunden entsprechend nicht zu vergüten. Weder FZ Ausgleich noch Vergütung werden stattfinden.

Im Arbeitsvertrag gibts keine Klausel zum Thema Fortbildung, die so eine Regelung ausschließt.

Wie sollten sich die AN nun verhalten, um die Stunden dennoch vergütet zu bekommen ? Oder gibt es Schlupflöcher , und der AG hat Recht , entsprechend an dem Tag keine Stunden bezahlen zu müssen?

Selbst AN die an dem Tag als Freizeit im Arbeitsplan stehen , (die 8h am Tag arbeiten , dafür nur 4 Tage, entsprechend auch 32h) werden schriftlich aufgefordert an dem Tag unentgeltlich zu erscheinen !.

Bitte um Einschätzung .

Vielen Dank




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129977 Beiträge, 41459x hilfreich)

Zitat (von Hein44):
Wie sollten sich die AN nun verhalten, um die Stunden dennoch vergütet zu bekommen

Man verklagt den uneinsichtigen Arbeitgeber vor Gericht auf Lohnzahlung.



Zitat (von Hein44):
An dem Tag gibt es keine reguläre Arbeit

Irrelevant. Der Arbeitnehmer bietet seine Arbeitszeit an und ist anwesend. Wie der Arbeitgeber diese (nicht) nutzt ist sein Problem.



Zitat (von Hein44):
Selbst AN die an dem Tag als Freizeit im Arbeitsplan stehen , (die 8h am Tag arbeiten , dafür nur 4 Tage, entsprechend auch 32h) werden schriftlich aufgefordert an dem Tag unentgeltlich zu erscheinen !.

Wenn man laut Dienstplan frei hat, hat man frei. Das der Arbeitgeber hier den Arbeitnehmer betrügen will, ist erst recht kein Grund zu erscheinen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3525 Beiträge, 1359x hilfreich)

An § 288 BGB denken, 40€ Pauschale gibts bei Verzug obendrauf.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42568 Beiträge, 14754x hilfreich)

Die Kernfrage ist doch, ob wir es mit unbezahlter Freizeit zu tun haben, oder mit Arbeitszeit. Damit die Teilnahme an dem Kurs nicht aus rein formellen Gründen zu "Freizeit" mutiert, würde ich wie folgt vorgehen:

Arbeitgeber schriftlich und nachweisbar mitteilen, dass der Kurs während der Arbeitszeit statt gefunden hat, die Teilnahme ausschließlich auf Weisung des Arbeitgebers erfolgte. Unter Fristsetzung auffordern, das Arbeitszeitkonto zu korrigieren und die Stunden + Überstunde(n) zu bezahlen. Weiterhin mitteilen, dass man bei ergebnislosen Verstreichen der Frist gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werde.

wirdwerden

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20246 Beiträge, 7332x hilfreich)

#2 @3,14. .... das war einmal und ist nicht mehr, das mit der Pauschale.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40362 Beiträge, 6569x hilfreich)

Zitat (von Hein44):
Die Schulung/Weiterbildung geht um das Thema "Kommunikation" .
-Hat die Fortbildung denn schon stattgefunden?
-Sehen die AN schon ihre Minus-bzw. Plusstunden?
-Oder ist bisher alles nur *Drohung/Ankündigung*?
-Arbeiten die AN nach Stundenlohn?
-Wie wird denn eine rein zahn-fachliche Schulung/Fortbildung abgerechnet?
-Was steht im Arbeitsvertrag oder geltenden TV zu *Minusstunden* bzw. AZ-Konto/Zeitausgleich?

Was tatsächlich dann bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt wurde, sollte man abwarten, bevor man große Geschütze auffährt.
Der AG nimmt hoffentlich auch daran teil? Offenbar ist solch eine Fortbildung nötig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42568 Beiträge, 14754x hilfreich)

Zitat (von Hein44):
Meine Frau und alle anderen Angestellten im selben Betrieb haben eine Verpflichtende Fortbildung erhalten.


Ich denke, diese Angabe ist doch eindeutig, oder Anami?

wirdwerden

-- Editiert von User am 29. Mai 2026 15:41

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13433 Beiträge, 4804x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich denke, diese Angabe ist doch eindeutig, oder Anami?

Naja, es wird schon recht großzügig mit dem Wechsel von Vergangenheitsformen, Präsens und Futur im Beitrag umgegangen.
Zitat (von Hein44):
Die Schulung geht über 8h... Findet an einem Wochentag statt.... werden schriftlich aufgefordert an dem Tag unentgeltlich zu erscheinen !.

Eindeutig finde ich das jetzt nicht wirklich.

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#8
 Von 
Hein44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

Ihr habt recht , es geht im die folgende Woche .

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42568 Beiträge, 14754x hilfreich)

Das jemand den Einsatz des Perfekts nicht beherrscht, sorry, davon bin ich nicht ausgegangen.

Ändert aber nichts an meiner Auskunft.

wordwerdem

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40362 Beiträge, 6569x hilfreich)

@wordwerdem :wink: jaja, wirdschonwerden...
Ich hatte nicht umsonst nachgefragt... nämlich, weil ich nicht erkennen konnte, ob die Fortbilduung schon stattgefunden hatte...oder...
Wir sollten hier ganz grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass alle Fragesteller perfekt in Grammatik oder der allg. Frageformulierung sind. Das haben wir doch seit vielen Jahren *erlebt* gehabt, oder?
Und hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass ich ja scheinbar meist gar nichts verstehe... :sad:

Insofern: Danke für die Klarstellung @Hein 44.

Da die Fortbildung nun in der nächsten (1.Juniwoche) stattfinden soll, würde ICH als AN bei diesem AG doch die Lohn-/Gehaltszahlung Ende Juni abwarten.
Und ICH würde mir jetzt am Wochenende genau ansehen, wie das bei mir vertraglich mit der Mehrarbeit/Zeitarbeitskonto/Zeitausgleich geregelt ist.

Ich kann mir auch vorstellen, dass dieser AG bei solcher *Abwehr??* seiner AN wegen einer einmaligen Tagesveranstaltung sehr genau hinschauen wird, wann er bei nächster Gelegenheit auf einen AN verzichten könne.
Denn oft genug gilt nicht nur in der Arbeitswelt: Man sieht sich meist 2x...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3525 Beiträge, 1359x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
#2 @3,14. .... das war einmal und ist nicht mehr, das mit der Pauschale.

Seit wann? Also das Gesetz ist nach wie vor in Kraft...
Ich finde jetzt auch nichts, dass da was geändert wurde.

OK, das BAG hat also verrückt gespielt und das mit einer irrsinnigen Begründung gekippt. Immerhin gibt es um Köln herum die Chance, dass es doch funktioniert:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#12
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1829 Beiträge, 722x hilfreich)

Zitat (von Hein44):
Fortbildung steht im Dienstplan

Zitat (von Hein44):
Arbeitszeiterfassung ... per Fingerabdruck


Hier hat der Arbeitgeber seine Pflicht zur Erfassung von Beginn und Ende der Arbeitszeit offenkundig auf die Mitarbeiter übertragen, indem er angewiesen hat, daß jeder Mitarbeiter die Erfassung von Beginn und Ende seiner Arbeitszeit per Fingerabdruck vorzunehmen haben soll.
Also "einfach" bei Fortbildungsbeginn und -Ende eine Zeiterfassung vornehmen.

Zitat (von Hein44):
es wird gedroht, sofern man sich dennoch bei der Arbeitszeiterfassung ein und ausbucht hat , per Fingerabdruck, dieses wieder manuell zu löschen.


§ 123 BGB
"Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten."

Eine durch widerrechtliche "Drohung" vorgenommene Selbst-Löschung seiner erfassten Fortbildungszeiten könnte der Arbeitnehmer anfechten ( "Ich erkläre die Anfechtung meiner in Form der "Zeitlöschung" meiner erfassten Fortbildungszeiten abgegebenen Erklärung; ich bin dazu unter Androhung von .... widerrechtlich bestimmt worden" ), sodaß die Zeiterfassungsdaten wieder in den ungelöschten Vorzustand zu bringen sind.

Wenn der Arbeitgeber die von Fortbildungsteilnehmern korrekt erfaßten Arbeitszeiten manipuliert/löscht, macht er sich ggf strafbar wegen Betrugs/Computerbetrugs.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Hein44
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay scheinbar hat hier jemand mitgelesen. Positiv am Ende. Gestern zum Feierabend wurde gesagt, dass es natürlich doch Arbeitszeit ist . War alles ein Versehen ;)
Danke für die Hilfe ..

Als kleine Ärgerlichkeit wurde das Gehalt vergessen anzuweisen. Bis zum letzten Tag des Monats wird es ja nun nichts mehr .

Der AG hat definitiv die Fortbildung zum Thema Kommunikation nötig , denn erst nach vielen Nachfragen kam eine Info an alle, dass Geld aber am Montag kommen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40362 Beiträge, 6569x hilfreich)

Zitat (von Hein44):
Positiv am Ende
Danke für die Rückmeldung.
Denkbar ist auch anderes außer *mitlesen*, aber jetzt wohl ---erledigt---.
Zitat (von Hein44):
dass Geld aber am Montag kommen soll.
Ein Zauberer? :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13433 Beiträge, 4804x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ein Zauberer?

Ne, nennt sich Sofortüberweisung.

0x Hilfreiche Antwort

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