Verrechnung der Arbeitstunden

24. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
olli1966
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnung der Arbeitstunden

Guten Tag,

meine frau hat ein Arbeitsvertrag bei einer Lebensmittelkette in Deutschland, fuer 6 Stunden pro tag . Ihre Arbeitsstunden sind von 18h00 bis 24h00 von Montag bis Freitag .
Wegen Corona und interen Aenderungen hat Sie zurzeit folgende Arbeitsstunden : 18h00 bis 03h00/04h00 von Montag bis Freitag + Montag morgen von 00h00 bis 05h00/06h00 .
1/ Wie sollten, laut gesetz, diese Ueberstunden verrechnet werden, sprich mit welchem Prozentsatz ?
2/ darf Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine Kopie der Monatlichen effektiven Arbeitsstunden verlangen ?

Danke im Voraus
Gruss

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von olli1966):
Wie sollten, laut gesetz, diese Ueberstunden verrechnet werden, sprich mit welchem Prozentsatz ?
Sind das Überstunden oder ist das Mehrarbeit? Was steht dazu im Arbeitsvertrag oder im Änderungsvertrag zur Pandemie-Sonderregelung?
Zitat (von olli1966):
darf Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine Kopie der Monatlichen effektiven Arbeitsstunden verlangen
Ja, darf sie, aber sie hat ganz sicher auch ihre eigenen Zeitnachweise, oder?

Wie wird denn normal der Nachweis geführt? Wird gestempelt?

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#2
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Geht die Frage in Richtung Zuschlag? Es gibt kein Gesetz welches einen Zuschlag für Nachtarbeit oder Überstunden vorgibt.

Das ganze müßte sich im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag finden (sofern vorhanden).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// ... hat Sie zurzeit folgende Arbeitsstunden
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, kommt deine Frau derzeit also auf 5*9 h Mo-Fr. plus 5 h am Montagmorgen. Summa 45+5, also 50 Wochenstunden und damit 2 h über dem durchschnittlichen Maximum von 48 Wochenarbeitsstunden. Nachtzuschläge bekommt sie, und wenn nicht Zuschläge für Nachtarbeit entsprechend viele freie Tage? Dazu https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/verguetung-gesetzlicher-anspruch-auf-25-prozent-nachtzuschlag_76_332050.html
(Allerdings verstehe ich deine doppelte Angabe des Arbeitsendes nicht ... bis 03h00/04h00 bzw. bis 05h00/06h00 . (Mo-Fr mag es sein, dass die Pausen gemeint sind, aber Montagmorgen?))

Die wöchentliche AZ liegt also deutlich über der vertraglich geschuldeten Zeit. 'Wegen Corona' ist da eine dämliche Ausrede und interne Änderungen müssen gleichwohl die Vertragsbedingungen berücksichtigen, es sei denn, das alles geschehe einvernehmlich.

Deine Frau arbeitet also fraglos mehr, als sie nach AV müsste. Überstunden sind es aber erst, wenn das übliche Pensum einer Vollzeitkraft überschritten wird - es sei denn wiederum AV oder - wahrscheinlicher - TV hätten dazu eigene Regelungen. Also bitte den TV nachlesen, der sollte im Betrieb aushängen oder zugänglich sein.

Und natürlich kann deine Frau eine Bescheinigung verlangen. Aber es sollte auch reichen, wenn sie die Einsatzpläne dokumentiert.

-- Editiert von blaubär+ am 24.06.2020 13:13

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Gibt es einen Betriebsrat? Der kennt die Antwort genau.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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