Hallo, ich habe da ein Problem und hoffe, dass mir hierbei jemand helfen kann : Nachdem mehrere Anfragen unseres Filialteams auf Lohnerhöhung von unserer Teamleitung stets ignoriert worden, haben wir uns direkt an den Bezirksleiter gewandt. Darufhin erhielt jede von uns schriftlich eine Lohnerhöhung, die bei mir jedoch, aufgrund eines geringeren Grundgehaltes, um 100 Euro höher ausfiel. Dieser Beleg wurde an die Personalabteilung zurückgesandt, da hier noch die Gegenunterschrift seitens der Firma fehlte. Da unsere Teamleitung keinerlei Verständnis für unsere Nachfrage nach mehr Gehalt hatte, kam es u.a. dazu, dass sie allen anderen Kollegen mitteilte, dass ich gehaltlich mit ihnen gleichgezogen war. Im Übrigen führte dies dann dazu, dass ich jetzt ein Schreiben erhielt, in dem man 'Tippfehler in meiner Lohnerhöhung bedauerte' und mich vor eine geringere Lohnerhöhung stellte.
Meine Frage ist nun: Weiß jemand, ob die erste Gehaltszusage bereits Gültigkeitkeit hat und ich darauf bestehen kann (solange ich die zweite nicht unterschreibe)?
Verringerung der Lohnerhöhung trotz schriftlicher Ankündigung eines höheren Betrages?
30. März 2007
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Frage vom 30. März 2007 | 13:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verringerung der Lohnerhöhung trotz schriftlicher Ankündigung eines höheren Betrages?
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#1
Antwort vom 31. März 2007 | 15:43
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... klarer fall für die anfrage bei einem ra - der haftet für seine auskunft.
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