Hallo,
angenommen es wird eine Versammlung/Besprechung zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten einer einzelnen Abteilung anberaumt, welche in der Freizeit des AN stattfinden soll. Ist der AN zum Erscheinen verpflichtet, obwohl er frei hat?
Versammlung im Betrieb während der Freizeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Als erste Einschätzung würde ich sagen:
Wenn der Arbeitgeber die Zeit der Versammlung/Besprechung als Arbeitszeit verrechnet, darf er so einen Termin außerhalb der Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer legen.
Urlaub ist da was anderes, aber wichtige Besprechungen können durchaus ausnahmsweise in die eigentliche Freizeit von Arbeitnehmern fallen.
Ist der AN zum Erscheinen verpflichtet?
Das hängt sicherlich von den Umständen ab. Findet die Versammlung im Anschluß an die Arbeitszeit statt, eher ja. Findet der Termin an einem arbeitsfreien Tag statt und hat der AN eine lange Anfahrt und andere Termine(Arzt) eher nein.
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Diese Abteilung arbeitet im VK (vollkontinuierlichen) Schichtbetrieb. Dadurch ist es unmöglich, alle AN auf einmal zu versammeln ohne in deren ohnehin knapp bemessene Freizeit einzugreifen. Es fällt also bei zwei Schichten in die Arbeitszeit, bei einer Schicht fällt es in die Zeit wo der AN normalerweise noch schläft wenn er aus dem Nachtdienst kommt und eine Schicht hat ganz regulär frei.
Gibt es da besondere Regelungen für diese Fälle?
quote:
Gibt es da besondere Regelungen für diese Fälle?
Freizeit ist - eigentlich - grundsätzlich Freizeit. Es kommt ansonsten drauf an, was zum gefragten Thema vereinbart ist.
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