Versammlung im Betrieb während der Freizeit

7. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Laubsauger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Versammlung im Betrieb während der Freizeit

Hallo,

angenommen es wird eine Versammlung/Besprechung zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten einer einzelnen Abteilung anberaumt, welche in der Freizeit des AN stattfinden soll. Ist der AN zum Erscheinen verpflichtet, obwohl er frei hat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Als erste Einschätzung würde ich sagen:
Wenn der Arbeitgeber die Zeit der Versammlung/Besprechung als Arbeitszeit verrechnet, darf er so einen Termin außerhalb der Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer legen.
Urlaub ist da was anderes, aber wichtige Besprechungen können durchaus ausnahmsweise in die eigentliche Freizeit von Arbeitnehmern fallen.

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Ist der AN zum Erscheinen verpflichtet?
Das hängt sicherlich von den Umständen ab. Findet die Versammlung im Anschluß an die Arbeitszeit statt, eher ja. Findet der Termin an einem arbeitsfreien Tag statt und hat der AN eine lange Anfahrt und andere Termine(Arzt) eher nein.

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#3
 Von 
Laubsauger
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Diese Abteilung arbeitet im VK (vollkontinuierlichen) Schichtbetrieb. Dadurch ist es unmöglich, alle AN auf einmal zu versammeln ohne in deren ohnehin knapp bemessene Freizeit einzugreifen. Es fällt also bei zwei Schichten in die Arbeitszeit, bei einer Schicht fällt es in die Zeit wo der AN normalerweise noch schläft wenn er aus dem Nachtdienst kommt und eine Schicht hat ganz regulär frei.

Gibt es da besondere Regelungen für diese Fälle?

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Gibt es da besondere Regelungen für diese Fälle?


Freizeit ist - eigentlich - grundsätzlich Freizeit. Es kommt ansonsten drauf an, was zum gefragten Thema vereinbart ist.

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