Verschiebung des Arbeitslosengeldanspruches

14. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Heike-1970
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Verschiebung des Arbeitslosengeldanspruches

Hallo, ich hätte ALG 1 Anspruch per 1. Februar 2017 (also ohne eine Sperre, regulär beginnend mit Ende des Arbeitsverhätlnisses zum 31. Januar 2017). Ich möchte gerne in 2017 kein ALG bekommen, sondern erst ab Januar 2018.
Wie geht man in dem Fall am besten vor, ohne dass ich Nahchteile bei meinem Anspruch habe? Muss ich dies nach der Arbeitslosenmeldung im Januar mitteilen oder schon früher? Und wie genau macht man es? Vom Arbeitsamt bekomme ich kaum Informationen dazu. Ich danke sehr!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

Nuja - du bist hier im Forum Arbeitsrecht, das passt nicht wirklich.
Du dürftest im Forum Sozialrecht besser klarkommen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

§137 Abs. 2 SGB III

Zitat:
Bis zur Entscheidung über den Anspruch kann die antragstellende Person bestimmen, dass der Anspruch nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll.


Das Recht dazu hat man bis zur Entscheidung über den Anspruch, mindestens bis zum ersten Tag der mitgeteilten Arbeitslosigkeit. GA zu §137 SGB III (einmal googlen)

Wartezeit und Rahmenfrist müssen dann noch passen. §§142 ,143 SGB III

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ist in dem anderen Thread doch schon beantwortet worden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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