In wieweit verzögert ein eventuel eingereichter Verschlimmerungs Antrag eine betriebsbedingte Kündigung! Danke für etwaiige Antworten
Verschlimmerungs Antrag
8. Juni 2005
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Frage vom 8. Juni 2005 | 21:02
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschlimmerungs Antrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 8. Juni 2005 | 21:13
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 32x hilfreich)
Hallo, auf die Feststellung/ Entscheidung kommt es an, diese sollte zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegen. Betriebsbedingte Kündigungen machen leider i.a.R. auch vor SB nicht Halt. Mein Tipp- Infos holen vom Integrationsamt ( meist bei den VA angesiedelt, hießen bis vor kurzem Hauptfürsorgestellen) Viel Glück, Gruß Verona
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