Ich hätte da mal eine Frage zur grundsätzlichen Verschwiegenheitspflicht von Dienststellenleitern. Ich, als Mitarbeiter im Rettungsdienst, wurde vor einiger Zeit, als es um die Umwandlung meines Zeitvertrages in einen unbefristeten Vertrag ging durch meinen Dienststellenleiter und 3 handverlesene Mitarbeiter beurteilt. Über das Zustandekommen, die Kriterien und die endgültige Beurteilung will ich mich hier gar nicht aufregen.
Meine Frage ist: Darf das Ergebnis dieser Beurteilung vor anderen Mitarbeitern breitgetreten werden?
Der Dienststellenleiter hat sich in einem Gespräch mit einem "ehrenamtlichen Kollegen" darüber ausgelassen, wie schlecht meine Beurteilung doch gewesen sei, und dass ich, wenn er als Dienststellenleiter zu entscheiden hätte, keinen unbefristeten Vertrag bekommen würde (zumindest noch nicht...).
Welche Möglichkeiten habe ich gegen so ein Verhalten vorzugehen? Und welche Konsequenzen können dem Dienststellenleiter drohen?
Verschwiegenheitspflicht eines Dienststellenleiters nach Mitarbeiter-Beurteilung
17. November 2004
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Frage vom 17. November 2004 | 08:35
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 2x hilfreich)
Verschwiegenheitspflicht eines Dienststellenleiters nach Mitarbeiter-Beurteilung
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