Hallo,meine Tochter und ich arbeiten im selben Betrieb.Tochter ist im 2.Lehrjahr in der Metzgerei.Ich hatte Diskrepanzen mit ihrem Chef weil ich mitbekam wie mies er seine Leute behandelt.Jetzt hat er meine Tochter zu überbetrieblichen Massnahmen verdonnert,sprich Einsatz bei Käse,Fisch,Kasse und Bäckerei.Obwohl sie einen Ausbildungsvertrag für die Metzgerei hat darf sie erst kurz vor der Zwischenprüfung in ihre Abteilung zurück.Ist das Rechtens?
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Versetzung - Ausbildungsrahmenplan
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn Sie denken, dass dadurch Ihrer Tochter Nachteile entstehen können, wenden Sie sich an die IHK.
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Zu überbetrieblichen Maßnahmen verdonnert? Die überbetriebliche Ausbildung dient dazu, Fähigkeiten und Kentnisse zu erlangen, die im normalen Betriebsablauf nicht optimal vermitteln werden können. Schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrer Tochter den Ausbildungsrahmenplan an (siehe Berichtsheft). Der Ausbildungsrahmenplan bildet die Grundlage für den Ausbildungsvertrag. Hier werden individuelle sachliche und zeitlich gegliederte Ausbildungsinhalte festgehalten. Überprüfen Sie, ob die Tätigkeiten bzw. die Inhalte die sie in den anderen Abteilungen lernen soll bzw. lernen könnte, dem Ausbildungszweck dienen bzw. durch den Ausbildungsrahmenplan abgedeckt werden. Wenn nicht, sollten Sie, besser Ihre Tochter, mit dem zuständigen Ausbilder darüber sprechen. Der Ausbilder, sollte mit Ihrer Tochter zusammen den Ausbildungsrahmenplan besprechen und ihr erklären welche Inhalte vermittelt wurden und welche Inhalte jetzt vermittelt werden sollen. Wenn es weiterhin unklarheiten oder Probleme geben sollte, ist die IHK mit ihren Ausbildungsbeauftragten der richtige Ansprechpartner.
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-- Editiert HorstLogan am 12.11.2011 14:41
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Danke für die schnelle Antwort.Sicher hat sie keine Nachteile,aber sie macht eine ausbildung zur Metzgerin
und die Versetzung war nur eine Trotzreaktion mit dem
Kommentar"Ich will meine Ruhe"
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