Einem Angestellten soll eine andere als im Tarifvertrag vereinbarte Tätigkeit mit einem nirdrigeren Gehalt zugewiesen werden. Er ist nicht einverstanden. Was muss der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer tun, um sein Vorhaben zu verwirklichen und in welcher Weise muss er den Betriebsrat dabei beteiligen?
Es muss irgentwie nach BetrVG geregelt werden?
Versetzung - Betriebsrat beteiligen?
31. Januar 2006
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Frage vom 31. Januar 2006 | 17:32
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Versetzung - Betriebsrat beteiligen?
#1
Antwort vom 31. Januar 2006 | 19:33
Von
Status: Praktikant (661 Beiträge, 97x hilfreich)
hier kommt eine Änderungskündigung in Betracht
Kündigungen müssen aber mit dem Betriebsrat besprochen werden
Außerdem besteht eventuell die Möglichkeit, dass der AN Kündigungsschutzklage einreicht
#2
Antwort vom 31. Januar 2006 | 23:58
Von
Status: Praktikant (751 Beiträge, 182x hilfreich)
Hallo!
Es ist zwar nicht die feine Art,aber um eine
Betriebsbedingte Kündigung abzuwenden sollte
er die Änderungskündigung unterschreiben!!
Gruss SAMMY1
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