Versetzung - Darf ein Meister einfach die Mitarbeiter hin und her wechseln?

9. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
daimler34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Versetzung - Darf ein Meister einfach die Mitarbeiter hin und her wechseln?

guten tag

ich hab ein problem würde mich sehr freuen wenn mir weitergeholfen wird.
unser betrieb besteht aus mehreren kostenstellen( berreichen) da 2 arbeitskollgen probleme mit ihren gruppensprecher haben sollen die zu uns wechseln.Im gegnzug sollen 2 von uns in deren kostenstelle wechseln.Meine frage darf ein meister einfach die mitarbeiter hin und her wechseln ? die beiden kollgen die wegmüssen wollen aber nicht ? haben die eine chance zu bleiben ? wie müssen die sich verhalten?

bitte um antwort

lg


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
grundsätzlich hat natürlich die Firma/der Chef/der oder die Meister ein Weisungsrecht und damit die Möglichkeit, bei Bedarf Umsetzungen im Betrieb vorzunehmen.
Wichtig wäre es für die betroffenen Kollegen, mal in ihre Arbeitsverträge zu schauen, was da vereinbart wurde. Es könnte ja sein, dass dort nur ganz verbindlich von einer gewissen Abteilung die Rede ist oder gar Versetzungen oder Umbesetzungen ausgeschlossen sind, was aber vermutlich eher nicht der Fall sein wird.
Arbeitsvertragliche Regelungen, sollte es in dieser Richtung welche geben, gehen vor und könnten von den Betroffenen "ins Feld geführt" werden.
Ob natürlich bei der heutigen Arbeitslage es wert ist, einen Ärger in dieser Richtung vorzuprogrammieren, das muss jeder für sich selbst aufgrund seiner persönlichen Situation entscheiden.

Sepp aus Oberbayern







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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Bei der "Versetzung" handelt es sich um eine Umsetzung, also von einem Arbeitsplatz (in Kostenstelle 123 zu Kostenstelle 987).
Grundsätzlich erstmal möglich, weil das eine Maßnahme ist, die das Innenverhältnis betrifft.
nnahoj hat Recht, dass der Grundsatz durchbrochen werden kann, wenn das im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde.

Außerdem müssen die Arbeitsplätze vergleichbar sein, d.h. die Kollegen, die von dem Wechsel betroffen sind, müssen auch fachlich in der Lage sein, die übertragenen Arbeiten ausführen zu können.

Wenn du in einem Betrieb mit mehreren Kostenstellen bist, habt ihr dann nicht einen Betriebsrat? Auch bei einer Umsetzung ist abzuwägen, WER umgesetzt wird.
Vielleicht finden sich ja Freiwillige? Ist schon mal eine Abfrage gelaufen und wurden Tauschpartner gesucht?

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"Lukas 7,23"

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#3
 Von 
daimler34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal vielen dank für beide antworten

es ist nur störend das der meister es ohne anzukündigen frei nach schnauze entscheidet

ansonsten die beiden kollgen die wegmüssen wechseln in eine kostenstelle wo es era 6 gibt anstatt era 5 finanziel lohnt sich das schon nur es ist nur ärgerlich das man übergangen wird

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#4
 Von 
daimler34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nachtrag betriebsrat: am 16.3 sind betriebsratswahlen glaube nicht das einer sich berreit erklärt zu helfen die sind alle gleich alle 33 die wir haben

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#5
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Die wollen doch gewählt werden, oder???
Da sollte sich schon einer finden können, der sich da rein hängt.

Werden die beiden Kollegen, die in Deine KoSt wechseln dann runtrgestuft, weil der Arbeitsplatz nur 5 hergibt?

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
daimler34
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hi

ja werden die,das macht ca. 200 euro aus

lg

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""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Und das auf freiwilliger Basis, nur weil sie wechseln wollen?
Respekt.

Trotzdem: dem Betrieb sollte daran gelegen sein, das einvernehmlich zu regeln.
Das kann so passieren, dass man sich untereinander Tauschpartner sucht und das dann "absegnen" lässt, damit es aussieht wie eine betriebliche Entscheidung.
Da wird dann niemand was machen können.

Vielleicht sprichtst Du Deinen Meister mal in einer ruhigen Minute an, wie das über die Bühne gegangen ist.
Es fällt mir schwer, dass das ein Meister allein durch die kalte Küche entscheiden kann, wenn dann eine Höherstufung für zwei AN drin ist.
Da muss auch das Personalbüro eingeweiht sein.
Von irgendwem muss es ja die Lohnstelle erfahren.

Das hat nicht Dein Meister allein entschieden...

Viele Grüße

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"Lukas 7,23"

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