Versetzung - Direktionsrecht - kann er ihn dazu zwingen?

3. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Stumpi10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Versetzung - Direktionsrecht - kann er ihn dazu zwingen?

ich habe ein Problem und benötige DRINGEND HILFE: mein Mann ist seit 14 Jahren in einem Unternehmen tätig (ca. 25 AN) mit dem Beschäftigungsort=Firmensitz (es gibt keine weitere). Vor ein paar Jahren hat der AG noch eine 1-Mann-Firma aufgekauft, der AN der dort beschäftigt war ist auch weiterhin dort beschäftigt. Mein Mann hat eine Woche dort Vertretung gemacht, solange der andere AN Urlaub hatte. Jetzt plötzlich kommt der AG auf die Idee, dass er dort gerne zwei AN hätte und will, dass mein Mann dorthin fährt. Kann er das machen, obwohl weder vertraglich noch betrieblich diesbezüglich ein Regelung getroffen ist, kann er ihn dazu zwingen? Wie soll man sich verhalten?
Bin für eure Hilfe sehr dankbar!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42089 Beiträge, 14676x hilfreich)

Fangen wir mal ganz von vorne an. Wie weit ist die Entfernung zum neuen Arbeitsplatz, was steht über den Arbeitsplatz ganz genau im Arbeitsvertrag (Firma oder genaue Adresse)?

wirdwerden

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#2
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)

eine "Versetzung" definiert der § 95 BetrVG :

Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung

soll per Direktionsrecht (106 GewO) versetzt werden, braucht es eine entsprechende Vereinbarung dazu, die dem AG dies gestatten würde,
wie z,b, im § 2 NachwG gefordert :

(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

................
4.
der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
.....................

fehlt eine derartige Vereinbarung, gilt als Leistungsort der Firmensitz (§ 269 BGB ),
d.h. der AG kann nicht verlangen, daß der AN seiner Arbeitspflicht woanders nachkommen soll

der AG müsste dann mit dem Mittel der Änderungskündigung operieren, falls er eine Versetzung durchsetzen will,
die man z.b. unter Vorbehalt annehmen könnte, sie gleichzeitig innerhalb der drei-Wochen-Frist gerichtlich überprüfen lässt,
mit dem Vorteil, falls man als AN "verliert", bleibt der Job unter den neuen Bedingungen erhalten

man könnte sie auch ablehnen, und gerichtlich dagegen vorgehen, dann allerdings, falls man verliert, wird sie zur Beendigungskündigung und man ist den Job komplett los

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stumpi10
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

die Entfernung beträgt ca. 60 km.
Im Arbeitsvertrag ist die Firma und die genaue Anschrift bezeichnet.



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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3933x hilfreich)

quote:
soll per Direktionsrecht (106 GewO) versetzt werden, braucht es eine entsprechende Vereinbarung dazu,


Das ist falsch. Das Direktionsrecht des AG ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass er einseitig, also gerade ohne Vereinbarung, Anordnungen treffen kann. Es kann jedoch sein, dass der Arbeitsvertrag so formuliert ist, dass ein bestimmter Arbeitsort festgelegt und keine Versetzungsklausel enthalten ist. Dann kann der AG das ihm eigentlich zustehende Direktionsrecht nicht ausüben.

quote:
Im Arbeitsvertrag ist die Firma und die genaue Anschrift bezeichnet.


Das hört sich für mich jetzt so an, als ob im Rubrum des Vertragen (= ganz am Anfang, wo die Vertragsparteien genannt sind) die Firma mit Anschrift genannt ist. Wenn es so ist, dann meinte wirdwerden das nicht. Es geht darum, ob im Arbeitsvertrag eine Regelung zum Arbeitsort enthalten ist. Bitte mal wörtlich aufschreiben und gleich gucken, ob der AG sich vorbehalten hat, den AN woanders einzusetzen.

Im Hinblick auf die Entfernung. Wie weit ist denn der aktuelle Arbeitsort entfernt?

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#5
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


hatte ich mich falsch ausgedrückt ?

ohne Vereinbarung im Arbeitsvertrag, daß der AN an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,

kann der AG nicht per Direktionsrecht versetzen

was ist daran falsch ?

und auch falls kein konkreter Arbeitsort im AV angegeben ist,
geht das genausowenig, da sich der Leistungsort nach BGB 269 bestimmt
und somit auf den Firmensitz konkretisiert

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