Versetzung danach betriebsbedingte Kündigung.

6. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rita555
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Versetzung danach betriebsbedingte Kündigung.

Hallo Forum-Teilnehmer,

vor kurzem wurden zwei Abteilungen zusammengelegt durch Versetzung.

Jetzt gehen Gerüchte um, dass Leute entlassen werden sollen, da die Schichtpläne dementsprechend
angepasst werden und die betroffenen Mitarbeiter dadurch nicht in Mehrarbeit fallen wenn andere Mitarbeiter
gekündigt werden. Bzw. ein Teilbereich der Abteilung outgescourt werden soll. Das Unternehmen hat vorab noch eine gering qualifizierte Kraft eingestellt in dem Bereich der auf der Kippe steht, geht das nicht gegen Treu und Glauben?

Wir haben im Unternehmen einen Betriebsrat.

Wer hat Erfahrungen und kann mit hilfreichen Infos aufwarten?


Gruß
Rita555

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Erstmal darf ein Arbeitgeber einstellen, wen er will. Über die betrieblichen Änderungen jedoch, die gerade passieren, muß der Betriebsrat informiert werden und sollte die Informationen auch weitergeben. Der BR sollte hier mal in die Pficht genommen werden.

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Rita555):
Jetzt gehen Gerüchte um
Vielleicht erstmal beim BR nachfragen, ob die Gerüchte einen realen Hintergrund haben?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Rita555):
Versetzung danach betriebsbedingte Kündigung.
Im Text kann ich nicht lesen, dass jemand nach der Versetzung betriebsbedingt gekündigt wurde oder wird.

Wie gut bist du denn inzwischen eingearbeitet/hast dich selbst durchgebissen?
Gehts jetzt?
Da euer BR sicher wieder zugestimmt hat, dürfte alles geprüft und *paletti* sein. Auch die Neu-Einstellung.
Was bitte ist eine gering qualifizierte Kraft? Meinst du Aushilfe oder geringfügig Beschäftigte?

Tja, und Gerüchte--- evtl. mal im Unterforum *Gerüchte* die Frage einstellen?

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Für die Rechtsfrage hier ist es völlig unerheblich, wie der neu eingestellte Kollege qualifiziert ist.

Weshalb anami hier auf ein nicht vorhandenes Unterforum verweist, das soll wohl lustig sein, unter hilfreiche Info fällt das sicher nicht. :dau:

-- Editiert von altona01 am 06.12.2019 17:53

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Für die Rechtsfrage hier ist es völlig unerheblich,
ob es Gerüchte über Entlassungen gibt.

Ja, schade eigentlich, dass es zu Gerüchten kein Unterforum gibt. :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rita555
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Forum Teilnehmer,

um noch einige Fragen zu beantworten:

Die gering qualifizierte Kraft war früher im Housekeeping zuständig, hat keine Ausbildung und wurde Vollzeit eingestellt. Meine Stellenbeschreibung und die der anderen Kollegen beeinhaltet eine Qualifikation auf einem anderem Level.

Ich habe mich nach der Versetzung natürlich durchgebissen, dass neue Aufgabengebiet schlaucht mich aber aufgrund der enormen Arbeitsbelastung( viele Aufgaben, hoher Druck) doch ungemein. Überlege eine Überlastungsanzeige zu machen, allerdings werde ich wohl dann das schwarze Schaf der Firma? Aber wenn man nichts anzeigt, ändert sich auch nichts.

Betriebsrat wurde auf Gerüchte schon angesprochen, dieser hält sich bedeckt. Welcher Mensch möchte schon erfahren, dass sein Arbeitsplatz in naher Zukunft wegfällt? Ist so ein Mitarbeiter dann weiterhin motiviert sein tägliches Soll zu erbringen? Oder wird so jemand nicht eher krank oder sucht das Weite?

Das was Firmen heutzutage mit Ihren Mitarbeitern machen, besonders langjährigen ist einfach nur noch pervers. Und weil die meisten das Weite suchen, es nicht öffentlich machen( Kununu), passiert es weiterhin das die oberen Etagen die Taschen voller Geld haben und die unteren Etagen eingespart werden. Das deswegen dann zwangsläufig, die vorhandenen Arbeitnehmer mehr arbeiten müssen, ist perfide einkalkuliert. Allerdings zählt es bei der betriebsbedingten Kündigung sehr wohl, ob die verbliebenen Mitarbeiter mehr arbeiten müssen, trotz geänderter Schichtpläne.

Widerstand ist nicht zwecklos, sondern unabdingbar in einem kranken System! Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist mir heutzutage im Leiharbeiterwesen, im Befristungswesen sehr viel wert, daher bleibe ich dort wo ich bin.

Dennoch vielleicht kennt sich jemand aus, bei 613a hat der Arbeitnehmer ja einen einjährigen Bestandschutz, bei der Versetzung hat man nur die Kündigungsfristen zu beachten. Wer kennt sich aus, versetzt wurden um danach betriebsbedingt gekündigt geworden zu sein, da die Abteilung ja jetzt mehr Leute hat, aber angeblich Arbeit nicht für alle da ist. Gerne als fiktiven Fall sehen, leider gibt es kein fiktives Fallforum ;-)

Gruß
Rita555





-- Editiert von Rita555 am 06.12.2019 18:56

-- Editiert von Rita555 am 06.12.2019 18:57

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Rita555):
Wer kennt sich aus, versetzt wurden um danach betriebsbedingt gekündigt geworden zu sein, da die Abteilung ja jetzt mehr Leute hat, aber angeblich Arbeit nicht für alle da ist.
Ja, sowas kommt vor. Da hilft dann nur noch die Prüfung, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Bei betrieblich bedingten Kündigungen ist eine Sozialauswahl durchzuführen, bei der dann vergleichbare Mitarbeiter anhand von Kriterien wie Lebensalter, Betriebszugehörigkeit Schwerbehinderung usw. miteinander verglichen werden - der oder die am wenigsten schutzwürdigen Mitarbeiter müssen dann gehen.

Aber so lange keine Kündigung in der Hand ist, würde ich mir nicht zu sehr den Kopf darüber zerbrechen. Machen Sie Ihre Arbeit ordentlich und statt endlos über die Ungerechtigkeit der Welt zu lamentieren, stecken Sie Ihre Bemühungen in die Bewältigung Ihrer täglichen Arbeitsaufgaben.
Zitat (von Rita555):
Ich habe mich nach der Versetzung natürlich durchgebissen, dass neue Aufgabengebiet schlaucht mich aber aufgrund der enormen Arbeitsbelastung( viele Aufgaben, hoher Druck) doch ungemein. Überlege eine Überlastungsanzeige zu machen, allerdings werde ich wohl dann das schwarze Schaf der Firma? Aber wenn man nichts anzeigt, ändert sich auch nichts.

Tja, das ist halt so eine Frage.... Natürlich können Sie eine Überlastungsanzeige stellen - aber da Sie "nur" einen Minijob haben, würde ICH befürchten, daß mein Arbeitgeber auf die Idee kommen könnte, daß die anderen Kollegen meine 3 Std täglich (oder wieviel es auch ist), bei entsprechender Verteilung auch noch mit erledigen können.

Jedenfalls halte ich eine Überlastungsanzeige in der derzeitigen Situation, wenn es eh zu viele Mitarbeiter gibt, für taktisch sehr unklug. Aber das müssen Sie natürlich selbst entscheiden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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