Versetzung des Arbeitsplatzes

15. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
TanteEmma1211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)
Versetzung des Arbeitsplatzes

Hallo und guten Tag. Darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne Begründung und ohne dessen Einverständnis im gleichen Betrieb versetzen? Ich Danke schonmal im voraus für jegliche Antworten.

-- Editiert von Moderator am 16.07.2018 13:52

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Was steht denn dazu im Abeitsvertrag?

Ist da ein bestimmter Arbeitsplatz zugesichert?

Oder steht da eher sinngemäß was davon, dass man als XYZ innerhalb des Betriebs nach Bedarf des AG eingesetzt werden kann?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6487x hilfreich)

Innerhalb des Betriebes und im Rahmen seiner Qualifikation in der Regel und höchstwahrscheinlich ja.
Ausnahme: der Vertrag würde eine bestimmte Tätigkeit festschreiben - dürfte heutzutage aber die Ausnahme sein. Meistens werden doch Leute als Angestellte oder mit vergleichbaren Oberbegriffen beschäftigt, damit AG flexibler agieren kann.

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#3
 Von 
TanteEmma1211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)

Vielen Dank für die antworten.
Das dachte ich mir schon, dass das rechtens ist.

Dann wird es wohl doch Schikane sein. Seit einem Monat ist nämlich eine Kollegin, von dort wo ich hin soll, bei uns - da sie dort wo sie war nicht mehr arbeiten wollte. Eine andere Kollegin möchte mehr Stunden arbeiten und deshalb soll ich jetzt meinen Platz räumen? Seit fast 10 Jahren arbeite ich da und sobald mehr Stunden vergeben wurde habe ich immer hier gerufen, da ich darauf bedacht bin volle Stunden Woche zu arbeiten.

Über den Betriebsrat zu gehen wird mir nicht viel nützen, da mein Chef (Leitung einer Abteilung) darinnen sitzt und die Oberhand hat.

Wäre es sinnvoll meinem Rechtsschutz einzuschalten und auf Mobbing prüfen zu lassen? Immerhin wäre Mobbing nicht das erste mal.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Wieso Schikane? Der Arbeitgeber muss den Laden am Laufen halten. Dazu gehört auch die Umsetzung von Mitarbeitern. Gerade wenn es auf der menschlichen Ebene nicht klappt. So dass der Laden dann wieder reibungslos funktioniert. Deinen Angaben ist nicht mal ansatzweise zu entnehmen, dass es sich hier um keine sachliche Entscheidung handelt.

Und, der Rechtsschutz prüft nicht, ob man gemobbt wird, das ist nicht deren Job. Aber eine einfache Umsetzung, betrieblich begründet ....., so ist das Arbeitsleben nun mal.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von TanteEmma1211):
Über den Betriebsrat zu gehen wird mir nicht viel nützen, da mein Chef (Leitung einer Abteilung) darinnen sitzt und die Oberhand hat.


lol, da sind die Wähler mal selbst schuld.

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#6
 Von 
TanteEmma1211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 16x hilfreich)

Manch einer kann sich seinen sinnlosen Kommentar sparen. Ist hier ja schon wie bei etwaigen Internetseiten wo der ein oder andere unqualifizierte Beiträge gibt, fehlen nur noch die Buttons zum liken und Smilies senden. Vernünftiger Austausch oder Anregungen und evtl. hilfreiche Argumente oder Denkanstöße besitzen leider viele nicht (mehr). Allen anderen vielen Dank.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6487x hilfreich)

@tanteemma
Deinen Rundumschlag an dieser Stelle verstehe ich nicht. Von der Randbemerkung wegen des Betriebsrates einmal abgesehen, hast du doch durchaus sachbezogene Antworten bekommen.

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#8
 Von 
guest-12331.07.2019 15:18:54
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von TanteEmma1211):
Dann wird es wohl doch Schikane sein.


Von Schikane kann ich im dargelegten Fall nichts erkennen.

Im Übrigen:

Zitat (von TanteEmma1211):
Seit fast 10 Jahren arbeite ich da und sobald mehr Stunden vergeben wurde habe ich immer hier gerufen, da ich darauf bedacht bin volle Stunden Woche zu arbeiten.


Hierdurch ist man doch DIR in den letzten zehn Jahren entgegengekommen und hatte - so wie du es dir gewünscht hast - deine Stundenzahl / Woche erhöht.

Zitat (von TanteEmma1211):
Wäre es sinnvoll meinem Rechtsschutz einzuschalten und auf Mobbing prüfen zu lassen? Immerhin wäre Mobbing nicht das erste mal.


Bei dem, was du geschrieben hast, ist nicht einmal ansatzweise etwas von Mobbing herauszuhören. Auch wenn es für viele Arbeitnehmer hart sein mag: Der Vorgesetzte hat durchaus in einem Betrieb eine "gewisse die Unterstellung, man würde gemobbtEntscheidungsbefugnis". Und auch wenn es nicht jedem schmeckt, so hat dies nichts mit Mobbing zu tun. Wenn du wirklich in diese Richtung klagen solltest, würde es mich nicht wundern, wenn ein Echo dabei herauskommt, das dir sicherlich nicht gefallen wird. Denn die Karte "Mobbing" zu ziehen sollte man sich gut überlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12331.07.2019 15:18:54
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Das habe ich ja ganz übersehen.

Zitat (von TanteEmma1211):
Manch einer kann sich seinen sinnlosen Kommentar sparen. Ist hier ja schon wie bei etwaigen Internetseiten wo der ein oder andere unqualifizierte Beiträge gibt, fehlen nur noch die Buttons zum liken und Smilies senden. Vernünftiger Austausch oder Anregungen und evtl. hilfreiche Argumente oder Denkanstöße besitzen leider viele nicht (mehr).


Man muss durchaus damit leben, dass nicht die Antworten herauskommen, die man gerne hören möchte. Dass das nervt oder blöd ist, kann ich nachvollziehen. Allerdings: Da sollte man doch wirklich drüberstehen. Aufgrund der von dir dargelegten Sachlage, sind die Rückmeldungen hier nun wirklich eindeutig. Es steht dir aber doch frei, eventuell zu präzisieren und uns einen größeren Einblick in das Problemfeld zu gewähren. Vielleicht ändert sich ja dann die Aussage eines Forenteilnehmers. Solche Rundumschläge sind aber sicherlich kontraproduktiv.

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