Versetzung neu bewerben?

27. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rita555
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Versetzung neu bewerben?

Hallo zusammen,

Ich werde bald versetzt, mein AG macht von seinem Direktionsrecht gebrauch. BR hat eingewilligt. Aufgaben und Verantwortlichkeiten steigen um circa 50%. Neue Stelle war ausgeschrieben, da noch jemand benötigt wird.

Wie viel mehr Geld gibt es? Hatte ich mich auf die Stelle bewerben müssen oder passiert Versetzung automatisch?


Danke vorab für hilfreiche Antworten.

Gruß
RITA555

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Rita555):
Ich werde bald versetzt,
Dann brauchst du dich nicht auf diese Stelle bewerben.
Zitat (von Rita555):
Aufgaben und Verantwortlichkeiten steigen um circa 50%.
Das steht in der Ausschreibung?
Zitat (von Rita555):
Neue Stelle war ausgeschrieben, da noch jemand benötigt wird.
Außer dir noch jemand?
Zitat (von Rita555):
Wie viel mehr Geld gibt es?
Das sollte in der Ausschreibung stehen.
Zitat (von Rita555):
passiert Versetzung automatisch?
per Direktionsrecht. Dein AG wird dir eine Vertragsänderung zur Versetzung geben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch macht und dich versetzt (bzw. innerbetrieblich umsetzt), handelt der AG (und du bleibst passiv). Bewerbung auf eine Stelle macht nur dann Sinn, wenn die Initiative bei dir liegt - was nicht ausschließt, dass man dich dazu ermutigt, aber es bleibt die Entscheidung des AN, ob oder ob nicht..
Nicht dazu will so recht passen, dass 'Aufgaben und Verantwortlichkeit um 50% steigen' - dergleichen setzt i.d.R. intensive Gespräche zwischen AG und AN voraus und es dürfte dann wohl auch um eine neue Eingruppierung gehen.
So gar nicht passt die Sache mit der Ausschreibung - es wäre völlig sinnfrei, wenn ein AG eine AN'in per Anordnung umsetzt und zugleich die Stelle ausschreibt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rita555
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi Blaubaer,

es wurde der Abteilung intern mitgeteilt, dass aufgrund zusätzlicher Dienstleistungen, eine weitere Person benötigt wird. Die neue Stelleneschreibung beinhaltet die 50 % Mehraufgabe und einen anderen Abschluss.

Aus einer zuverlässigen Quelle weiß ich, dass die neue Stelle 2200 Brutto über meiner liegt. Ausser dem Abschluss wird von allen weiteren Mitarbeitern die gleiche Tätigkeit ausgeführt.

Gruß Rita555

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Ja, das ist jetzt verständlich.
Man braucht für diesen Posten eine Person mit *Titel*/Abschluss.
Du wirst dann wohl (nur) in diesen Bereich versetzt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Es ist natürlich sinnvoll, im Rahmen einer Versetzung auch offensiv die Eingruppierung anzusprechen. Je später man auf die Idee kommt, desto schwieriger ist die Verhandlung.
Wenn der BR der Versetzung zugestimmt hat, dann müßte er ja auch erfahren haben, wie die Stelle bezahlt werden soll. Einfach mal da nachfragen.

-- Editiert von altona01 am 27.07.2019 19:12

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Einfach mal da nachfragen.
Die TE weiß schon, wie die Stelle bezahlt wird. 2.200,- mehr als sie selber.
Sie hat leider keinen entsprechenden Abschluss für diese neue Stelle. Das ist die Krux.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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