Versetzung "öffentlicher Dienst" TVöD

11. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb383531-20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versetzung "öffentlicher Dienst" TVöD

Frage:

Jemand arbeitet seit 2006 im öffentlichen Dienst - Vergütung nach TVöD.

Nun soll dieser Mitarbeiter ohne es selbst zu wollen von A nach B versetzt werden (in eine andere nahegelegene Stadt).

Darf der AG das einfach bestimmen und sich über den Willen des AN stellen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Im TVöD ist die Möglichkeit der Versetzung der AN vorgesehen. Wenn sie länger als 3 Monate dauern soll, dann ist der AN zwar anzuhören, aber mehr auch nicht. Von daher funktioniert eine Versetzung auch gegen den Willen des AN. Der AG muss seine Versetzungsentscheidung nach billigem Ermessen treffen. Das ist gerichtlich überprüfbar. Hilft aber nur im Nachhinein, da man der Weisung des AG erstmal Folge leisten muss, sonst riskiert man wegen Arbeitsverweigerung eine Kündigung.

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