Versetzung über 400 KM ?

18. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
christauwe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versetzung über 400 KM ?


Hallo,

ich arbeite zur Zeit im Aussendienst im Grossraum Hannover und wohne auch dort.

Am 8.3. erhielt ich von meinem Arbeitgeber die Weisung das ich ab dem 11.3. im Raum Frankfurt/Mainz arbeiten müsse.Beründung: das alte ( hannoversche ) Gebiet sei unwirtschaftlich.Etwaige Kosten wie Hotel/Wohnung oder Zimmeranmietung gehe zu meinen Lasten.Auch Spesen würden nicht gezahlt werden. Mein Nettogehalt liegt bei ca.1300,00 € ! Ein Umzug oder Anmietung einer Unterkunft ist damit natürlich nicht darstellbar.Eine Versetzungsklausel sieht mein Arbeitsvertrag vor.

Jetzt meine Frage: ist das über zumutbar und wie kann ich hier jetzt weiter vorgehen ?

Danke !




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128981 Beiträge, 41160x hilfreich)

Zitat (von christauwe):
Eine Versetzungsklausel sieht mein Arbeitsvertrag vor.

Wortlaut?


Und dann wäre noch der Wortlaut der Klausel(n) wichtig in dem was zum Thema Arbeitsort steht.


Da wir heute den 18.3. haben, hat man es schon gemacht?

Dienstwagen hat man?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128981 Beiträge, 41160x hilfreich)

Zitat (von christauwe):
Am 8.3. erhielt ich von meinem Arbeitgeber die Weisung das ich ab dem 11.3.

Diese Frist ist im übrigen deutlich zu kurz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42201 Beiträge, 14698x hilfreich)

Wo ist er denn seit dem 11.3.? Fall für Änderungskündigung? Mit den Fristen? Tarifvertrag da? Betriebsvereinbarung?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39789 Beiträge, 6504x hilfreich)

Zitat (von christauwe):
ich arbeite zur Zeit
Und wo arbeitest du jetzt? Heute ist der 18.3. Hast du widersprochen oder was...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20119 Beiträge, 7288x hilfreich)

Der AG trifft also die Entscheidung, ein Gebiet aufzugeben, weil unwirtschaftlich. Eine unternehmerische Entscheidung, die u.U. auch eine Kündigung aus betrieblichen Gründen rechtfertigen würde. Aber das tut der AG nicht, weil er offenbar damit rechnet, dass man ihm vorhalten könnte, dass vor einer Kündigung eine Versetzung angebracht und möglich sei. Das ist dann auch seine Lösung, den Risiken einer Kündigung zu entkommen.
Wenn also der Vertrag nichts hergibt, der Kündigung zu widersprechen, läuft diese Kündigung - in Verbindung mit dem Umstand, dass der AG zu keinerlei Unterstützung oder Erleichterung bereit ist - auf eine Aufforderung zur Eigenkündigung hinaus oder auf eine Kündigung des AG, weil du der Aufforderung zur Arbeit in Frankfurt nicht nachkommst.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
christauwe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja,ich habe einen Dienstwagen.Aktuell bin ich krank geschrieben.Betriebsvereinbarung und/oder Tarifvertrag gibt es nicht !

Danke für die Antworten !

0x Hilfreiche Antwort

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