Hallo,
Ich arbeite bei einem Lebensmitteldiscouter und habe zwei Fragen bezüglich Arbeitsrecht:
1. da unsere Filiale bald abgerissen wird und neu aufgebaut wird, sollen wir Versetzungsanträge für andere Fillialen unterschreiben. Dadurch würde der Betrieb sich die Zahlung von Fahrtkosten sparen. Wir werden ja auch so mal kurzfristig versetzt, wenn irgendwo Personalmagel herrscht.
Muss ich so einen Antrag unterschreiben oder kann ich darauf bestehen das ich ohne so einen Antrag versetzt werde um dafür ein Fahrgeld zu bekommen? In meinem Vertrag bin ich für diese eine Filliale eingestellt und nicht als Springer.
2. Es soll dann ab der Schließung bis Ende des Jahres eine Urlaubssperre verhängt werden. Der komplette Urlaub für dieses Jahr wurde aber schon genehmigt und ich bin allein erziehende Mutter von 2 Kindern (7 und 10 Jahre). Der Urlaub ist also so gelegt das ich die Kinder in den Ferien betreuen kann.
Muss ich die Urlaubssperre so hinnehmen oder steht mir der Urlaub zu, so wie er genehmigt wurde?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Versetzungsantrag / Urlaubssperre
13. März 2017
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Frage vom 13. März 2017 | 12:59
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 12x hilfreich)
Versetzungsantrag / Urlaubssperre
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#1
Antwort vom 13. März 2017 | 13:07
Von
Status: Weiser (17351 Beiträge, 6462x hilfreich)
Zu 2: genehmigter Urlaub kann nicht ohne weiteres widerrufen werden.
Zu 1: wenn du nicht unterschreibst, bleibt deinem Arbeitgeber nur, die Änderung über Änderungskündigung durchzusetzen. Da es an dieser Stelle für dich keine Zukunft mehr gibt, solltest Du darüber nachdenken, welchen Vorteil du davon hast, nicht zu unterschreiben.
-- Editiert von blaubär+ am 13.03.2017 13:07
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