Versicherung kürzt Krankengeld wegen AG-Insolvenz

29. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Donnerwurst
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung kürzt Krankengeld wegen AG-Insolvenz

Hallo.

Folgendes Fallbeispiel:

Eine Person ist bei einem Arbeitgeber auf 450€ beschäftigt. Nun tritt der Fall auf, dass der Arbeitgeber seinen Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt. Dieser Arbeitgeber geht nun in die Insolvenz. Nach Monaten fällt der Krankenkasse auf, dass Beiträge nicht gezahlt wurden und will diese Kosten auf den Arbeitnehmer abwälzen. Nun tritt ein Krankheitsfall beim Arbeitnehmer >6Wochen ein. Nun kürzt ebendiese Krankenkasse auch das Krankengeld um den (vom Arbeitgeber nicht bezahlten) geforderten Betrag. Wälzt also den entstandenen Schaden durch das Nicht zahlen des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer ab?

Was sind die Optionen der Person in rechtlicher Hinsicht?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Ich glaube, bei deiner Anfrage passt Verschiedenes nicht zusammen:
a) dass die KK sich wegen der Insolvenz des AG und nicht gezahlter Beiträge an den Versicherten halten will
b) dass jemand mit 450-Euro-Job bei einer AU über den 42. Tag hinaus von der KK überhaupt Krankengeld erhält.

Das Minijobmodell beinhaltet überhaupt kein Recht auf Krankengeld nach dem Auslaufen der Entgeltfortzahlung.

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#2
 Von 
Donnerwurst
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich vergaß zu erwähnen: Der 450€ Job,in dem der damalige AG insolvent ging, war vor etwa 2 Jahren. Die Kürzung des Krankengeldes wurde jetzt (über letztes Weihnachten) mit dem "Auffallen" der Sachlage gekürzt. Zu dieser Zeit herrschte eine Vollzeitstelle. Zitat Krankenkasse: "Es gibt momentan immer mehr Scheinfirmen,die Arbeitnehmer einstellen und diese nicht anmelden. Da können wir leider nix machen".

Das da etwaige Sachlagen nicht zusammenpassen, ist mir auch schon aufgefallen. Die Person hat lediglich keine Böcke auf die Willkür der Krankenkasse. Des Weiteren wird die jeweilige Person höchstwahrscheinlich keine Lust darauf haben knapp 2000€ Krankenkassenbeiträge nachzuzahlen für einen entweder inkompetenten, oder aber kriminellen Arbeitgeber.

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#3
 Von 
Donnerwurst
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Doppelpost

-- Editiert von Donnerwurst am 29.05.2018 20:10

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Es müsste ja einen Bescheid geben, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Beitragsschuldner ist der AG, eine Aufrechnung mit dem Krankengeld ist nicht zulässig. Dann abwarten. Telefonieren bringt da nix.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Du hast also mit zwei Sachlagen zu tun
a) der damalige 450-Euro-Job mit einem säumigen AG, der seine Anteile nach dem Minijobmodell nicht gezahlt hat, einerseits und dir, der aber damals keinerlei Leistung von der KK bezogen hat.
b) derzeit Vollzeit bei einem anderen AG - und nun will die KK den Versicherten für frühere Versäumnisse des AG in Regress nehmen, weil und insofrern du durch Krankheit nun Leistungen der KK in Anspruch nimmst.

Ich halte das für ein Unding, weil der Gläubiger der KK dein damaliger AG ist und nicht der AN. Wäre wahrlich neu, wenn der AN für den AG haften soll. Aber Arbeitsrecht ist das auch nicht mehr, sondern eine Frage der Versicherungsbestimmungen. Vielleicht gibt es ein eigenes Forum KK.
Zum anderen verstehe ich es immer noch nicht (dass/wie das überhaupt möglich sein kann), insofern die Abgaben aus dem Minijob doch insgesamt von der Knappschaft einbehalten und verwaltet werden.

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Kann es evtl. sein, dass da eine (mögliche) Scheinselbständigkeit im Raum steht und die KK sich DESHALB an dem AN schadlos halten will?

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