Versicherung zu früh gekündigt?

3. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
go277075-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung zu früh gekündigt?

Hallo Forum,

ich hab ein richtig großes Problem,
Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft am 08.02 aus.
und gestern bekomme ich einen Brief meiner Krankenkasse
das ich seit dem 25. Januar nicht mehr versichert bin.

Das Arbeitsamt sagt ich sei erst ab dem 08.02 wieder versichert.

Ausserdem hab ich meine Abrechungen bekommen, die auch nur bis 25. Januar reichen.
Das Januar-Gehalt ist auch noch nicht angekommen (3.Februar)

Rein theoretisch bin ich ja noch Urlauber.

Was soll ich machen. Ist mein Arbeitgeber irgendwo im Recht? Wie sollte ich weiter vorgehen?

Vielen Dank im Voraus



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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn der Vertrag bis 08.02. läuft, dann muss der AG auch bis 08.02. Gehalt und Sozialabgaben abführen.

Hast Du seit 26.01. Urlaub?

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#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn ein Vertrag bis 8.2. läuft, und er nie gekündigt wurde, kann er das nicht machen.

Nur: bist du sicher, 8.2. klingt genauso merkwürdig bis 25.1

Versicherungstechnisch kannst du 4 Wochen lang kostenlos überbrücken, das ist kein Problem.

Uwe

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#3
 Von 
go277075-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau seit dem 26. hab ich Urlaub
Also mit 8.2 bin ich genau so sicher wie 25.1

Das ist gut das Versicherung immer noch anhält.
Das war bis jetzt meine größte Sorge



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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Frag lieber mal die Kasse, ich kenn das so das zwischen zwei Jobs weiterversichert wird, du wirst ja Arbeitslos.

Ich würde mal den AG anrufen was das soll.

Uwe

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#5
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wie kommt der AG dazu, einfach den Urlaub nicht mehr zu bezahlen? Wie lange bestand denn das Arbeitsverhältnis?

Ggf. würde ich hier nämlich Lohnklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Nimmt auch der Rechtspfleger bei Gericht kostenlos auf, falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast.

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#6
 Von 
go277075-35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Arbeitsverhältnis bestand 4 Jahre...

Gibt es irgendeine Frist bis das "alte Gehalt" im neuen Monat überwiesen sein muss?

Oder kann ich heut schon Terror machen wo mein Januar Gehalt bleibt?

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#7
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Du kannst den AG mahnen und ihm eine Frist zur Zahlung setzen. Da würde ich auch gleich die falsche Abrechnung bemängeln und um Zahlung der Restsumme zu der bereits angegebenen Frist auffordern.

Wenn diese Frist verstreicht, dann Klage vor dem Arbeitsgericht.

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#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Gibt es irgendeine Frist bis das "alte Gehalt" im neuen Monat überwiesen sein muss?


Die letzte Abrechnung kann ein paar Tage länger brauchen. Jedoch würde ich ihn auffordern die "Abmeldung zum 28 zurückzunehmen". Und wenn du schon dabei ist die Zahlung an mahnen.

Einschreiben Rückschein mit 7 Tage Frist

Wann kam das Gehalt denn bisher, ist das ein kleiner Laden oder ein Großer ?

Ich würde einfach mal anrufen, fragen, dann kannst du dir das mahnen sparen und gleich klagen

Uwe

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#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Das Arbeitsamt sagt ich sei erst ab dem 08.02 wieder versichert.


Haben Sie selber gekündigt, wurde Ihnen gekündigt oder wurde ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen? Es ist mir schleierhaft, wie man bei einem 4 Jahre dauernden Beschäftigungsverhältnis auf den 8.2. als Kündigungsdatum kommt.

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