Verspätete Krankmeldung

14. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Reseda40
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
Verspätete Krankmeldung

Hallo, ich bräuchte einen Rat. Ich bin schon länger krankgeschrieben und in dieser Zeit einmal abgemahnt worden da eine email im Irdner bei mir liegengeblieben ist und das Original noch in der Post war. Und wich somit einen Tag unentschuldigt gefehlt habe. Jetzt habe ich heute früh erst die Folgebescheinigung von gestern per email senden können, wobei ich eh noch bis nächsten Dienstag krankgeschrieben bin. Das Orginal der Krankmeldung werde ich rechtzeitig morgen in den Firmenbriefkasten einwerfen. Was ist nun wenn mir daraus ein Strick gedreht wird, dass ich quasi "unverzüglich" erst heute früh erledigt habe und nicht gestern Nachmittag?

-- Editiert von Reseda40 am 14.03.2020 16:09

-- Editiert von Reseda40 am 14.03.2020 16:11

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Was ist nun wenn mir daraus ein Strick gedreht wird,

Du meinst, dass deswegen die Kündigung ins Haus steht - das kann sein oder auch nicht.
Wenn die Kündigung käme, könntest du sie anfechten, insbesondere, wenn du gute Gründe für die Verzögerung nennen kannst.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Reseda40):
Was ist nun wenn mir daraus ein Strick gedreht wird,
Dann melde dich bitte hier noch einmal, bevor man dir den gedrehten Strick um den Hals legt.
Wir befreien dich davon. Wahrscheinlich.

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#3
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Du solltest dir für die Zukunft unbedingt vornehmen, die AU umgehend bei deinem Arbeitgeber einzureichen.

Bei deinem ersten Mitteilungsversäumnis hattest du ja tatsächlich einen unentschuldigten Tag. Dafür wurdest du angemahnt. Dieses mal ist es ja glücklicherweise so, dass du bereits bis Dienstag entschuldigt bist. Unentschuldigtes Fehlen liegt also nicht vor. Wie dein AG auf das verzögerte Abgabe der FolgeAU reagiert, ist abzuwarten.

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#4
 Von 
Reseda40
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, es geht mir darum ob sie mich jetzt kündigen können weil ich anstatt gestern Nachmittag erst heute früh die Folgebescheiniging gemailt hatte welche gestern Nachmittag ausgestellt wurde. Und mir ging es gestern einfach so schlecht das ich es nicht hinbekommen habe, ich bin ja nicht umsonst länger schon krankgeschrieben.

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#5
 Von 
Reseda40
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Was ist nun wenn mir daraus ein Strick gedreht wird,

Du meinst, dass deswegen die Kündigung ins Haus steht - das kann sein oder auch nicht.
Wenn die Kündigung käme, könntest du sie anfechten, insbesondere, wenn du gute Gründe für die Verzögerung nennen kannst.
Was wäre denn ein guter Grund für die Verzögerung?

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#6
 Von 
Reseda40
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Blaubär, was wären denn gute Gründe? Ich kann ja schlecht sagen das ich wegen der ganzen Situation mich so schlecht fühle das ich es einfach nicht geschafft habe. Das ist immer alles etwas komplizierter als es aussieht.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das wäre doch schon mal ein guter Grund, dass es dir am Nachmittag so schlecht ging, dass du dir den Weg nicht zugetraut hast. Oder ihn nicht geschafft hättest. Ich würde in deiner Situation aber solche Umstände auch gleich per E-Mail weitergeben mit der Ankündigung, dass es daneben am nächsten Tag passiert.
Darüber hinaus hoffe ich doch sehr, dass es in deiner Nachbarschaft oder im Familienkreis notfalls auch jemanden gibt, der den Weg zum Briefkasten des Arbeitgebers auf sich nimmt.

-- Editiert von blaubär+ am 14.03.2020 20:11

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#8
 Von 
Reseda40
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Blaubär, ich habe ja lediglich die email nicht am selben Nachmittag gesendet, sondern am Samstagmorgen, somit einen halben Tag zu spät. Das Original bekommt er ja rechtzeitig in seinen Briefkasten morgen. Die Frage ist ob sie mich nochmal anmahnen weil ich mit der Ktankmeldung per email einen halben Tag zu spät war.

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#9
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich habe da mal rausgesucht.

Gefunden unter Arbeitsrecht.de

Wann muss die Folgebescheinigung der Krankmeldung beim Arbeitgeber vorliegen bzw. bei der Krankenkasse eingegangen sein?
Es existieren keine gesetzlichen Regelungen dazu, wann die nach der Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (AU) benötigte Folgebescheinigung beim Arbeitgeber eingegangen sein muss. Gängig sind in der Regel drei Tage nach Ablauf der Erstbescheinigung. Genauere Vorschriften können sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsverordnung ergeben.

Deine erste AU ist ja noch nicht mal abgelaufen.

Versuche jetzt mal, dich nicht unnötig verrückt zu machen. Es jetzt wie es ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass dazu überhaupt eine Reaktion von deinem AG kommt. Und wenn doch, dann machst du es wie Anami es angeraten hat und meldest dich wieder hier.

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#10
 Von 
Reseda40
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

In meinem Vertrag steht unverzüglich. Und sie haben es auch so abgemahnt. Gut, warten wir es ab. Danke.

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