Verstandnisfrage Kündigungsfrist

8. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
st1896
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstandnisfrage Kündigungsfrist

Hallo ich habe eine Verständnis Frage bzgl. der Kündigungsfristklausel in meinem Arbeitsvertrag.

Ich bin seit über 8 Jahren beschäftigt. Wenn der AG mich kündigen möchte gelten die gesetzlichen fristen, sprich 3 Monate zum Monatsende.

Welches Frist gilt wenn ich als AN kündigen möchte?

Hier der exakte Wortlaut im Vertrag:

"Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartal. Sofern das Arbeitsverhältnis in dem Unternehmen fünf Jahre oder mehr bestanden hat, verlängert sich die Kündigungsfrist gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Das Arbeitsverhältnis endet zum Ende des monats, in dem der Arbeitnehmer erstmals das Altersruhegeld erhalten hat, spätestens jedoch mit Vollendung des gesetzlichen Rentenalters."

Sonst gibt es im Vertrag keine weiteren Angaben zur Kündigungsfrist.

Verstehen ich es richtig, dass ich die gesetzliche Frist von 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten habe? Würde ich also heute kündigen, würde das Arbeitsverhältnis zum 31.3. enden?

Vielen dank

Liebe grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Verstehen ich es richtig, dass ich die gesetzliche Frist von 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten habe?

Nein. Da stehen doch klipp und klar 6 Wochen zum Quartalsende. Das gilt für beide Seiten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Ich fürchte leider, dass die drei Monate Kündigungsfrist für beide Seiten - AG und AN gelten.
Sehe keinen Anhaltspunkt warum mit den Kündigungsfristen nur der AG gemeint sein soll.

Unklare Formulierungen gehen normalerweise zu Lasten des Arbeitgebers, aber ich glaube da müsste man sich zu weit aus dem Fenster hängen um als Arbeitnehmer die kurze "Standardkündigunsfrist" nutzen zu können.

Die Formulierungen finde ich schon etwas ungewöhnlich, aber ich würde lieber raten das Schriftstück einem Fachjuristen vorzulegen, nicht in einem Laienforum.
Denn bei einem Fehler könnten Schadensersatzforderungen und ein megaschlechtes Zeugnis / Ärger drohen. Wobei der erste Bereich

Gerade wenn die wirtschaftliche Lage in der alten Firma nicht so toll ist oder man halbwegs nette Chefs hat, kann man aber durchaus freundlich nach einer Aufhebung zu einem früheren Zeitpunkt fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@Maestro1000, was an der Formulierung:

Zitat:
Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartal.
ist unklar?
Ob da im Anschluss noch irgendwie gesetzliche Regelungen genannt werden, von denen man nichtmal herleiten kann, ob sie für den AN auch wirklich gelten sollen, das ist eine unklare Formulierung.
@st1896,
Ihre Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende, da schließe ich mich JogyB an.

Aber der AG hätte hier eine Frist von 3 Monaten einzuhalten, das steht im Gesetz.




-- Editiert von altona01 am 08.02.2016 21:45

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Zitat:Verstehen ich es richtig, dass ich die gesetzliche Frist von 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten habe?
Nein. Da stehen doch klipp und klar 6 Wochen zum Quartalsende. Das gilt für beide Seiten.

Aber nur für das Intervall Probezeit bis 5 Jahre. AN ist 8 Jahre beschäftigt.

Komisches Konstrukt wie ich finde, aber ob das reicht die Klausel zugunsten des AN mit dem automatischen gesetzlichen "Fallback" von vier Wochen zum 15 oder Monatesende platzen zu lassen ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

4 Wochen sehe ich auch nicht. Aber 6 Wochen zum Quartalsende.

Zitat:
Sofern das Arbeitsverhältnis in dem Unternehmen fünf Jahre oder mehr bestanden hat, verlängert sich die Kündigungsfrist gemäß den gesetzlichen Vorschriften.


Das tut sie doch auch, für den Arbeitgeber. Im Vertrag ist nicht erwähnt, dass die gesetzlichen Regelungen der Verlängerung auch für den AN gelten. Im Gesetz steht doch nur:

§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Zitat:
Das tut sie doch auch, für den Arbeitgeber. Im Vertrag ist nicht erwähnt, dass die gesetzlichen Regelungen der Verlängerung auch für den AN gelten.

Danke für die Klarstellung, altona. Jetzt passt es für mich auch zusammen. Also bis Mitte Februar Kündigung vorlegen zum Märzende.


1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.788 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen