Verstoß gegen das Arbeitszeitschutzgesetz zum eigenen Vorteil nutzen

5. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)
Verstoß gegen das Arbeitszeitschutzgesetz zum eigenen Vorteil nutzen

Ich habe bei meinem ehemaligen Arbeitgeber teilweise sehr heftige Überstunden gemacht, in Vollzeit manchmal insgesamt weit über 300 Stunden monatlich, aber auch nachdem ich auf 75% reduziert und einen anderen Arbeitgeber hatte, habe ich praktisch noch die Stunden einer Vollzeitstelle und mehr gehabt. Ich muß dabei sagen, daß dies in gegenseitigem Einvernehmen erfolgte, da ich das Geld für die Überstunden gut gebrauchen konnte und aufgrund der Tätigkeitsart ich mich auch nicht kaputtmachte, sondern das ganze zum guten Teil aus Bereitschaftsdienst bestand (außerklinische Intensivpflege mit einem Patienten in 12-Stunden-Diensten, die rechtlich auch in dem Bereich erlaubt sind).

Ich hatte mir im letzten Jahr den Lapsus erlaubt, daß ich noch bei einem 3. Arbeitgeber auf 450€-Basis angefangen habe zu arbeiten und dies nicht meinem Hauptarbeitgeber mitteilte (vom 2. Arbeitgeber wußte er). Als Sahnehäubchen hatte ich mich über 3 Tage beim Hauptarbeitgeber krankgemeldet, weil ich trotz mehrfacher Bitten schon in der Vergangenheit wieder bei einer Patientin eingesetzt werden sollte, wo ich mich absolut nicht wohlfühlte (3x jeweils 12 Stunden Nachtdienst) und hatte während der Krankmeldung beim 3. Arbeitgeber gearbeitet. Herausgekommen ist dies durch das GPS des Firmenwagens, mit dem ich unterwegs war und prompt eine Stichprobe gemacht wurde.

Mein Hauptarbeitgeber kündigte mir in Form eines Aufhebungsvertrages, den ich in meiner Unwissenheit damals direkt unterschrieben habe. Erst später stellte sich für mich heraus, daß dies ein Riesen-Unterschied zur fristlosen Kündigung ist. Was mir ansonsten noch (berechtigt??) vorgeworfen wurde, würde hier den Rahmen sprengen, jedoch habe ich nach wie vor Wut auf meinen ehemaligen Arbeitgeber wegen sonstiger Vorwürfe, auch wenn die fristlose Kündigung natürlich vollkommen berechtigt war. Über die Verhältnismäßigkeit kann man evtl. streiten, da ich mich in 3 Jahren erst das 2. Mal krankgemeldet habe und die 1. Krankmeldung aufgrund kleinerem Arbeitsunfall nachweisbar war.

Ich habe bereits einen Anwalt kontaktiert, da mir auch die Überstunden im Kündigungsmonat und Resturlaub nicht mehr ausbezahlt werden sollten. Wenn ich eine fristlose Kündigung erhalten hätte, wäre diese vermutlich mühelos in eine fristgerechte Kündigung umwandelbar gewesen mit entsprechender Lohnfortzahlung.

Aufgrund des Aufhebungsvertrages gibt es hier juristisch wohl keine Möglichkeit, da ich auch nicht unter Druck gesetzt wurde, etc. um diesen wieder rückgängig zu machen.

Meine Idee wäre, meinen ehemaligen Arbeitgeber mit der erheblichen Verletzung des Arbeitszeitschutzgesetzes zu konfrontieren, um den Schaden in Form einer Entgeltfortzahlung auszugleichen bzw. zu erzwingen, die ich bei fristgerechter Kündigung erhalten hätte. Würde man dies direkt so ansprechen, wäre wohl ein Erpressungsversuch lt. meinem Anwalt gegeben, weswegen dieser sich auch hier ausgeklinkt hat, mit dem Hinweis, es selbst zu versuchen.

Ich hatte daran gedacht, ein Schreiben an meinen ehem. Arbeitgeber zu senden mit dem Betreff - Verstoß gegen das Arbeitszeitschutzgesetz - um meine Absicht gleich in die richtigen Bahnen zu lenken, ohne meine Absicht auszusprechen, dies den entsprechenden Behörden anzuzeigen, wenn nicht auf meine Forderung reagiert wird. Ich würde den Sachverhalt noch einmal darlegen, daß mir ein Aufhebungsvertrag untergejubelt wurde und ich Überstunden bis zum Abwinken machen konnte, solange dies für diesen Arbeitgeber geschah. Meine abschließende Frage wäre, inwieweit man mir hier entgegenkommen kann oder was man hier machen kann ohne das Muster "wenn Du nicht so machst, mache ich so". Ich hoffe, daß mein Arbeitgeber so versteht, was ich möchte ohne ihm eine Angriffsfläche zu bieten.

Wäre das einen Versuch wert oder sollte ich die Finger davon lassen? In dem Fall würde ich ihn aber den Behörden melden. Anhand meiner Stundennachweise kann ich allein bei mir die Arbeitsstunden nachweisen und auch bei einigen Kollegen war dies der Fall.




-- Editiert von josepadilla am 05.04.2022 18:11

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
Meine Idee wäre, meinen ehemaligen Arbeitgeber mit der erheblichen Verletzung des Arbeitszeitschutzgesetzes zu konfrontieren, um den Schaden in Form einer Entgeltfortzahlung auszugleichen bzw. zu erzwingen, die ich bei fristgerechter Kündigung erhalten hätte.

Schräg, einfach schräg. Und sehr viel 'hätte'. Irrealiis. Die Unwirklichkeitsform.

Deine Handlungen verniedlichst du zu 'Lapsus', schiebst aber 'einen Hass' auf deinen Ex-AG, weil der sich per Aufhebungsvertrag von dir getrennt hat. Mit deiner Unterschrift darunter hast du freilich auch so gut wie nix zu tun.
Das Ganze scheint mir doch weithin auf Sand gebaut: Deine Überstunden sind m.E. keine, sondern Plusstunden - und damit wird das ganze Konstrukt schon brüchig. Und lies deinen ersten Absatz selbst nochmals: selbst nach deiner Einschätzung im Rahmen des rechtlich Erlaubten, oder wie?

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#2
 Von 
ip552003-23
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 11x hilfreich)

Was genau ist jetzt die arbeitsrechtliche Frage?

Signatur:

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#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Das arbschg gilt nicht nur für den AG sondern gleichermaßen auch für den AN.

Zunächst belasten sie sich erstmal selbst. Wenn dann der AG sagt er wusste nix von dem Zweitjob, geht der Verstoß allein zu ihren Lasten.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von ip552003-23):
Was genau ist jetzt die arbeitsrechtliche Frage?

Zitat (von josepadilla):
Wäre das einen Versuch wert oder sollte ich die Finger davon lassen?

Danke, ip, für die Nachfrage - das ist sie ja wohl, die Frage.
Also klipp und klar: Finger davon lassen! Das kann nur schiefgehen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

...die Personalfluktuation ist bei dem Arbeitgeber extrem hoch, dementprechend gibt es sicherlich noch andere Gründe außer meinem, einen Hass gegen diesen zu bekommen, also nicht nur wegen der zugegebenermaßen berechtigten "Kündigung" über deren Art und Weise man trotzdem streiten kann.

12-Stunden-Dienste an sich sind im Rahmen des rechtlich erlaubten, weil es einen entsprechenden Freizeitausgleich gibt. Es geht aber um die Gesamtstunden monatlich. Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Plusstunden, wenn ich am Ende 340 Stunden monatlich gearbeitet habe. Erlaubt ist es wohl in jedem Fall nicht?! Es geht um 340 Stunden bei dem einen Arbeitgeber. Die anderen Arbeitgeber kamen erst später dazu.

Nach Auskunft von 2 unabhängigen Anwälten wäre der Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz nur ein Problem für den Arbeitgeber. Das war der Satz des einen Anwalts: Zitat "Bezüglich Ihrer Frage hinsichtlich des "Arbeitszeitschutzgesetzes" gehe ich davon aus, dass Sie das Arbeitszeitgesetz meinen. In den §§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz sind nur Strafen gegenüber dem Arbeitgeber, nicht gegenüber dem Arbeitnehmer genannt."Zitatende
Gibt es hier noch einen Unterschied, den ihr meint??



-- Editiert von josepadilla am 05.04.2022 19:58

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
In den §§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz sind nur Strafen gegenüber dem Arbeitgeber, nicht gegenüber dem Arbeitnehmer genannt.

Die diversen von Dir begangenen Straftaten finden sich nicht dort, sondern z.B. im StGB.
Und man glaubt doch nicht ernsthaft, das diese dann nicht auch auf den Tisch kommen werden?



Zitat (von josepadilla):
Mein Hauptarbeitgeber kündigte mir in Form eines Aufhebungsvertrages,

In Form eines Aufhebungsvertrages kann man in DE nicht kündigen, sondern nur den Vertrag aufheben.
Und je nachdem mit welchem Wortlaut da was verfasst wurde, ist der Drops eh gelutscht ...



Zitat (von josepadilla):
Ich würde den Sachverhalt noch einmal darlegen, daß mir ein Aufhebungsvertrag untergejubelt wurde

Man war zu dem Zeitpunkt also (fach)medizinich diagnostiziert geistig unzurechnungsfähig? Oder wie will man das behauptete "unterjubeln" einigermaßen glaubhaft beweisen.



Zitat (von josepadilla):
Wäre das einen Versuch wert oder sollte ich die Finger davon lassen

Wenn man Interesse hat, den "Bumerang-Effekt" mal live zu erleben, dann könnte man es machen.
Ansonsten: Finger weg ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

Es geht mir nicht mehr um den Aufhebungsvertrag und die Wortklauberei dahingehend. Ich habe diesen unterschrieben und es ist mir bekannt, daß ich da nichts mehr dran rütteln kann. Letztendlich also kein Thema mehr, ob ich das in Unwissenheit unterschrieben habe oder nicht, was den Unterschied zur fristlosen Kündigung betrifft, auch wenn meine Unwissenheit vom Arbeitgeber ausgenutzt wurde.

Es ging mir nur um die Frage, welches Risiko ich eingehe, wenn ich die ständige und immer wiederkehrende Verletzung des Arbeitszeitgesetzes herausstellen würde und ob man mir in welcher Form auch immer entgegenkommen könnte. Wäre das bereits ein Erpressungsversuch? Womit hätte ich dann erpresst? Ob man mir entgegenkommen könnte? Da es mir nicht darauf ankommt, selbst einen Vorteil zu haben, sondern mehr darum, meinen Arbeitgeber auch für Sachen bluten zu lassen, die bereits früher passiert sind, wäre ich auch damit einverstanden, wenn eine größere Spende beispielsweise für die Ukraine geleistet würde. Aber ich nehme an, daß das juristisch in der Sache keinen Unterschied macht, wenn der Schuss nach hinten losgehen würde!?









-- Editiert von josepadilla am 06.04.2022 00:43

-- Editiert von josepadilla am 06.04.2022 00:45

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
Wäre das bereits ein Erpressungsversuch?

Kommt auf den Wortlaut der "Anfrage" an.
Die würde ich zur Sicherheit von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, gibt ja nicht nur Erpressung, sondern auch Nötigung und einiges andere.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
wenn ich die ständige und immer wiederkehrende Verletzung des Arbeitszeitgesetzes herausstellen würde und ob man mir in welcher Form auch immer entgegenkommen könnte

Wer oder was soll 'man' sein? Und wobei 'entgegenkommen'?
Das Arbeitsverhältnis ist durch Aufhebungsvertrag beendet; darin ist vmtl. festgehalten, dass es wechselseitig keine Forderungen an den Vertragspartner gibt. Aus die Maus.
Es gibt keine mehr oder minder streitigen Forderungen mehr, bei denen man dir entgegenkommen könnte. Dein Skript lautet doch vielmehr:
Ich mach' euch Stress wegen ... , indem ich ... , wenn ihr mir nicht ... zahlt.
Das kann nicht gutgehen.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
In dem Fall würde ich ihn aber den Behörden melden.

Die wissen doch, wie es läuft - und die Behörden wissen auch, dass das System zusammenbricht, wenn die Arbeitszeitbestimmungen konsequent eingehalten werden.
Glauben Sie ernsthaft, dass das ein Druckmittel ist?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die wissen doch, wie es läuft - und die Behörden wissen auch, dass das System zusammenbricht, wenn die Arbeitszeitbestimmungen konsequent eingehalten werden.
Glauben Sie ernsthaft, dass das ein Druckmittel ist?


...also sorry, dann braucht es aber auch keine Gesetze mehr und wir können gleich eine Bananenrepublik aufmachen, wenn man das weiterspinnt. Wenn das so wäre, wie Sie sagen, hätte mein Arbeitgeber nicht vor einem Jahr fingierte Pausenregelungen auf dem Stundennachweis eingeführt. Pausen, die es nicht gibt, sondern nur Bereitschaftszeit.

Und um es nochmal auf den Punkt zu bringen, was mein eigentliches Anliegen ist: Ich möchte meinem Arbeitgeber durch die Blume sagen, also ohne eine Angriffsfläche hinsichtlich Erpressung, Nötigung, etc. zu bieten, daß ich noch etwas von ihm erwarte. Ich denke, ich werde mich da wohl auch an einen Anwalt mit wenden müssen, der meinen Text dahingehend kontrolliert, wie das hier schon vorgeschlagen wurde. Schlimmstenfalls möchte ich nichts erreichen, bestenfalls eine Nachzahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
Ich möchte meinem Arbeitgeber durch die Blume sagen, also ohne eine Angriffsfläche hinsichtlich Erpressung, Nötigung, etc. zu bieten, daß ich noch etwas von ihm erwarte.


Ich sehe nichts was man erwarten kann. Ihr habt beide gemauschelt, beide profitiert und Euch dann getrennt. Ende aus

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
Ich denke, ich werde mich da wohl auch an einen Anwalt mit wenden müssen,
Ja, das steht dir frei.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

.... und dein Anwalt kostet dich dein Geld.

Zitat (von josepadilla):
Ich möchte meinem Arbeitgeber durch die Blume sagen, also ohne eine Angriffsfläche hinsichtlich Erpressung, Nötigung, etc. zu bieten, daß ich noch etwas von ihm erwarte.

"In die Luft gesetzt Energieverschwendung" würde meine hochgeschätzte frühere Sekretärin sagen. Entweder hast du eine Forderung oder eben nicht.
Sorry: steck deine Energie besser in die Zukunft.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
Ich denke, ich werde mich da wohl auch an einen Anwalt mit wenden müssen, der meinen Text dahingehend kontrolliert, wie das hier schon vorgeschlagen wurde. Schlimmstenfalls möchte ich nichts erreichen, bestenfalls eine Nachzahlung.


An den, der genau deswegen das Mandat niedergelegt hat?

Aber machen Sie mal und berichten dann bitte weiter hier im Forum. Aber schön, dass sie aus den vorangegangenen Antworten irgendwie so gar nichts mitgenommen hat..

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
dann braucht es aber auch keine Gesetze mehr und wir können gleich eine Bananenrepublik aufmachen, wenn man das weiterspinnt.


Wer als Komplize seines Chefs an dessen Mißachtung der Arbeitnehmer-Schutzgesetze mitwirkt, der kann nicht die Gleichgültigkeit der Behörden mit dem Umgang von Arbeitszeit-Verstößen in einer Branche mit existentieller Personalknappheit beklagen.

ABER:

Der Chef hat ja nicht nur die Arbeitnehmergesundheit durch seine gesetzwidrig zeitintensive Beschäftigung gefährdet. Er hat ALS UNTERNEHMER einen Gewinn aus der gesetzwidrig ausgeweiteten Beschäftigung gezogen, den er bei gesetzestreuer Einhaltung der Arbeitszeitschutzbestimmungen nicht hätte erzielen können.

Der Chef darf vielleicht Nachsicht erwarten gegenüber dem Vorwurf, einen überstundenverdienst-gierigen Arbeitnehmer mit dessen Einverständnis / auf dessen Wunsch bzw. Verlangen über die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes hinaus beschäftigt zu haben, wenn der Personalmarkt leergefegt ist. Er verdient allerdings 0 Toleranz, soweit er sich durch dieses Verhalten auch nur ein Winzigstel bereichert haben sollte.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

zu #15 tidozett
.. das unterstütze ich sofort und sehr, dass josepadilla dar forum auf dem Laufenden hält; denn lernen möchte ich schon, wie so ein Schreiben formuliert sein kann, mit dem josepadilla dem AG Blümchen streut und zugleich der Erwartung Ausdruck gibt, dass da noch ein ordentlicher Nachschlag kommen soll, weil sonst ....

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
werweiß
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Was sagen denn die beiden anderen AGs zu der "massiven" Arbeitszeitüberschreitung? Da ja bei der Ermittlung der max. Arbeitszeit alle Arbeitsverhältnisse zusammengezählt werden, könnte das ja noch mehr Ärger nach sich ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von werweiß):
Was sagen denn die beiden anderen AGs zu der "massiven" Arbeitszeitüberschreitung? Da ja bei der Ermittlung der max. Arbeitszeit alle Arbeitsverhältnisse zusammengezählt werden, könnte das ja noch mehr Ärger nach sich ziehen.


Da gibt es das gleiche Problem mangels Personal. Ich habe mittlerweile 3 Arbeitgeber (2x Teilzeit und 1x450-Basis), um so die Möglichkeit zu haben, meine Dienst-Zeiträume vorgeben zu können und die Wochenenden weitgehend auszuklammern - bei einem Arbeitgeber wäre das nicht möglich und habe so auch mehr Abwechslung. Alle wissen jeweils von meinen anderen Tätigkeiten, damit ich in Zukunft nicht nochmal in diese Situation komme.

Aber das "noch mehr Ärger nach sich ziehen" ist für mich eines der Hauptargumente, warum ich mich bisher auch bei meinem Ex... zurückgehalten habe. Da ich meine jetzigen Arbeitgeber durch ein mögliches Klage-Dilemma, in das sie hineingezogen werden könnten, nicht verlieren möchte, werde ich am Ende wohl doch die Füsse stillhalten, weil es von daher schon unabsehbare Konsequenzen hat.

Da ich noch ein paar Hundert Euro wegen nicht berechneten Überstunden + Urlaubstagen mit Anwalt herausgeholt habe, aber keine Abrechnung dazu gekommen ist, werde ich diese noch allerdings versuchen zu erhalten (ansonsten noch mehr Kosten für den Anwalt). Im gleichen Atemzug werde ich mich noch einmal über den Saftladen auslassen, ohne zu beleidigen oder ähnliches.

Danke an dieser Stelle, daß Ihr euch die Zeit genommen habt und der Grundtenor zu meinem Anliegen war ja auch ziemlich eindeutig.







-- Editiert von josepadilla am 06.04.2022 19:10

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