Was Verteilzeiten sind und wie sie berechnet werden ... dazu ist reichlich zu finden.
Meine Frage: Kann, darf der Arbeitgeber "Verteilzeitpausen" vorschreiben? Also zB: 9.00 Uhr bis 9:15 Uhr Verteilzeit.
Ich meine das wird der Anforderung an die Verteilzeit nicht gerecht. Nur leider find ich dazu nirgends etwas konkretes.
Danke
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Verteilzeit Pause
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
was ist den die alternative?
kommen und gehen wann man will?
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Naja, Deine Gegenfrage bringt zwar nix aber ich geh mal darauf ein.
In einer fiktiven Firma wurden die Verteilzeiten bisher genommen wie sie anfielen. Soll heißen: Wenn organisatorische oder technische Ausfälle anlagen, hat der Mitarbeiter die Zeit für z.B Toilettengänge, Nahrungsaufnahme oder private Gespräche oder oder oder ... genutzt.
Seit neuestem gibt es eine "Verteilzeitpause". Das wird doch dem Sinn der Verteilzeit nicht gerecht. Zumindest meinem Verständnis nach nicht. Ich Frage nicht nach einer alternative. Ich brauche Hinweise ob das irgendwo geregelt ist. Nett wäre auch eine verständliche Erklärung, warum es ggf. normal ist Verteilzeitpausen anzulegen. Die aber (s.o) dem Sinn nicht gerecht werden. Denn Ausfallzeiten hat man ja auch ausserhalb der Pausen
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Das Arbeitszeitgesetz regelt:
<I>§4
Ruhepausen.
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.</I>
Wenn die Pausen zu festgelegten Zeiten genommen werden müssen und dann während der Arbeitszeit aus techn. Gründen keine Arbeit geleistet werden kann, ginge das zu Lasten des AG.
Ist deine Frage damit beantwortet oder habe ich dich falsch verstanden?
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-- Editiert HeHe am 11.01.2012 13:13
Genau genommen gibt es gar keine "Verteilzeitpausen". Das ist eine Wortschöpfung, zu der man aus gutem Grund keinen Link findet. Verteilzeiten sind technisch oder persönlich bedingte Unterbrechungen der Arbeit. Da sich ja regelhaft kaum festlegen lässt, wann eine Unterbrechung notwendig ist, rätsel ich, was der Arbeitgeber damit bezweckt.
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Naja. Das Arbeitszeitgesetz ist bekannt. Auch die Definition Verteilzeit ist bekannt. Die Frage leider nicht beantwortet, da vieleicht unglücklich formuliert.
Der Arbeitgeber bezweckt wohl damit eine klare Arbeitszeitregelung. Also keine Ausrede mehr wie (achtung überspitzt) :" Ich hab jetzt Verteilzeit". Also mehr Disziplin.
Ist es zulässig das Verteilzeiten die, wie wohl klar ist, auch individuell anfallen können, (insbesondere die persönlichen) verordnet werden? Also zu festgelegten Zeiten?
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Verteilzeiten - sind damit die aus dem REFA-Vokabular gemeint?
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