Hallo,
ich habe einen Aufhebungsvertrag erhalten und bin mir nicht sicher, ob alles korrekt formuliert ist. Ich bekomme Geld und bleibe zu Hause. Es wurde mir versichert, dass ich danach keine Sperre beim Arbeitsamt bekomme. Ich darf in dieser Zeit einen Minijob ausüben.
Gibt es etwas, das nicht unbedingt sein muss oder worauf ich noch achten sollte?
1. Beendigung
Das bestehende Arbeitsverhältnis sowie jedweder etwaige sonstige Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit Firma der geltenden Kündigungsfrist zum xx.xx.xx aufgehoben.
Die Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt nach konkreter in Aussichtstellung einer
Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Firma aus betrieblichen Gründen.
Zur Abmilderung der sozialen Nachteile erfolgt eine Verlängerung der Kündigungsfrist und eine damit einhergehende Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge gemäß Ziffer 2 dieser Vereinbarung. Andere Vergünstigungen konnten im Falle der arbeitgeberseitigen Kündigung nicht mehr angeboten werden.
2. Abrechnung
Das Arbeitsverhältnis wird bis zu seiner Beendigung ordnungsgemäß abgerechnet.
3.Freistellung und Urlaub
Der Mitarbeiter wird ab dem xx.xx.xx unwiderruflich und unter Fortzahlung der vertraglich
vereinbarten Vergütung und unter Anrechnung von Urlaubs- und Resturlaubsansprüchen sowie von Ansprüchen aus (Gleit-) Zeitguthaben von der Tätigkeit freigestellt.
Berechtigung, anrechnungsfrei einer Tätigkeit nach den Vorschriften der geringfügigen Beschäftigung nachzugehen.
Vertrag Beendigung
27. August 2024
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Frage vom 27. August 2024 | 17:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag Beendigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 27. August 2024 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (124521 Beiträge, 40374x hilfreich)
In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.
Man wird ja auch Interesse daran haben, das ganze rechtssicher zu machen? Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
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