Vertrag bei Weiterbeschäftigung nach Ausbildung

4. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vakarian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag bei Weiterbeschäftigung nach Ausbildung

Folgende SItuation:
Ich habe am 30.6.2017 meine Freisprechung gehabt und dort Bescheinigung zum Bestehen der Abschlussprüfung bekommen, womit mein Ausbildungsvertrag auch am 30.6 beendet wurde.
Nun stand in meinem Betrieb seid "längerer Zeit" im Raum das ich vorerst ein befristeten Arbeitsvertrag für 6 Monate bekomme.
Mir wurde allerdings weder ein Arbeitsvertrag vorgelegt noch habe ich irgendwas unterschrieben.
Am Montag, (3.7.2017) kam ich nun zur Arbeit und wurdee erstmal ganz normal meienn Maschinen zugeteilt, heute genauso.
Auf Fragen was nun mit meinem Vertrag sei, bekam ich nur als Antwort das man ja dachte, dass das alles geklärt wurde und den befristeten Vertrag bekomme.
Mein (ehemaliger) Ausbilder ist nicht da, der Geschäftsführer/Personalleiter ebenso und ich weiß nicht wann die wieder kommen. Und sonst gäbe es keinen Ansprechpartner dafür.
Was kann ich nun machen? Im Grunde ist ja laut §24 BBiG durch die direkte Arbeitseinteilung bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entspanden ... theoretisch. Aber ich habe nichts schriftliches und Gehaltstechnisch steh ich auch ratlos da (Wir sind nicht tarifgebunden und haben auch leider keinen Betriebsrat)
Ich hoffe auf schnelle Antwort

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Es ist genau so, wie du sagst: Du hast einen unbefristeten Vertrag. Auch durch das TZBefrG. An Lohn steht dir 'das Übliche' zu, also, was andere in gleicher Lage bekommen.
Also ganz entspannt bleiben und abwarten.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Dazu habe ich eine andere Meinung:
Der unbefristete Vertrag ist dann entstanden, wenn die Weiterbeschäftigung mit Wissen der Vorgesetzten erfolgt. In Abwesenheit aller Entscheidungsträger sehe ich das nicht.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Die Abwesenheit aller Entscheidungsträger - und dann auch noch ohne Vertreter oder klare Weisungen - ist aber ein Problem des Unternehmens und nicht des Arbeitnehmers. Zumal das Unternehmen ja problemlos einen befristeten Vertrag hätte anbieten KÖNNEN, solange die Entscheider noch da waren.

Glückwunsch zum unbefristeten Job. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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