Handwerker und Kunde einigen sich Aufgrund einiger Schwierigkeiten, schriftlich den Auftrag vorzeitig zu beenden. Beide unterschreiben. Denn geht Kunde mit Schriftstück zum kopieren, kommt wieder und hat nachträglich eingefügt: "in beiderseitigem Einverständnis erfolgt keine Zahlung der schon geleisteten Arbeit". Handwerker kann Mitarbeiter als Zeugen angeben. Hat Handwerker Chance bei Anzeige wegen Urkundenfälschung, um sein Geld für die schon erbrachte Leistung trotzdem zu bekommen? Lohnt es sich in Anwalt zu investieren? Geht "nur" um 300,00 €.
Ich hoffe auf ein paar Ratschläge von euch und danke schonmal...
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Vertrag nach Unterschrift ändern?
31. Oktober 2010
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Frage vom 31. Oktober 2010 | 10:39
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 4x hilfreich)
Vertrag nach Unterschrift ändern?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2010 | 10:49
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
arbeitsrecht ist das nicht.
'urkundenfälschung' ist m.w. ein straftatbestand - eine verurteilung würde dir nicht das geld bringen, vmtl. aber im zivilprozess helfen.
wieviel aufwand jemand für 'nur' 300 euro auf sich nehmen will, kann wohl kein außenstehender einschätzen.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
#2
Antwort vom 31. Oktober 2010 | 10:56
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort. Welches Recht ist es denn? Der Aufwand wäre es schon wert, wenn die Aussicht auf Gewinn auch dementsprechend wäre. ;-)
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#3
Antwort vom 31. Oktober 2010 | 17:55
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
quote:
Danke für die schnelle Antwort. Welches Recht ist es denn?
Urkundenfälschung ist ein Straftatbestand und gehört entsprechend in die Rubrik "Strafrecht".
quote:
Der Aufwand wäre es schon wert, wenn die Aussicht auf Gewinn auch dementsprechend wäre. ;-)
Vielleicht zahlt der Kunde, wenn Sie mit einer Strafanzeige drohen.
Vielleicht sollten Sie jedoch daraus für die Zukunft lernen:
Normalerweise macht man vor der Unterschrift ein Duplikat und dann unterschreiben beide Parteien beide Exemplare. Dann sind solche Probleme von vornherein ausgeschlossen.
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-- Editiert am 31.10.2010 17:56
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