Vertrag nicht unterschreiben

20. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
mistro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag nicht unterschreiben

Hallo zusammen,
ich habe im November Weihnachtsgeld + eine Gratifikation gezahlt bekommen. Im Januar läuft mein Arbeitsvertrag aus. Mir wurde ein neuer Arbeitsvertrag angeboten, welchen ich jedoch nicht unterschreiben werde. Muss ich das Weihnachtsgeld oder die Gratifikation zurückzahlen?

Ich weiß das dies manchmal nötig ist, wenn man selbst kündigt! Da ich jedoch nicht gekündigt habe, sondern mein Vertrag lediglich ausläuft bin ich mir unsicher.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, es kommt drauf an, was dazu vereinbart ist. Und das wissen wir, ohne deinen Vertrag zu kennen, nicht.

MfG

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#2
 Von 
mistro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die zusätzliche Gratifikation heißt "Sonderzahlung" und wurde für das GJ 2006/2007 im November 2007 gezahlt! Das Weihnachtsgeld wurde als Weihnachtsgratifikation gezahlt. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts über Sonderzahlungen drin, außer das ich diese nicht von dritten annehmen darf.

Mein Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Zeit ohne das es einer Kündigung bedarf!

Zu sagen ist wohl noch das es sich um den Manteltarifvertrag des Einzelhandels handelt.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Manteltarifvertrag des Einzelhandels


Dort nachsehen, ob und was dazu drinsteht. Sollte in der Firma ausliegen, wenn er da angewendet wird.

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