Mein befristeter Arbeitsvertrag wurde versehentlich um einen Monat zu lange ausgestellt. 12.September statt 12. August
Ich weiß, dass es danach für mich definitiv nichts zu tun gibt, was dem Vertrag entspräche.
Kann ich mich auf den Vertrag dennoch berufen und den Arbeitslohn verlangen oder hat der Arbeitgeber bei offensichtlichem Fehler eine "Ausstiegsklausel"??
Danke
Vertrag zu lange ausgestellt - und nun?
26. Mai 2010
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Frage vom 26. Mai 2010 | 15:40
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag zu lange ausgestellt - und nun?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2010 | 18:25
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
offenbar ist vollkommen unstreitig, dass der kürzere termin der 'richtige' ist in dem sinne, dass er dem gemeinsamen willen der vertragsparteien entspricht. folglich spricht nichts dagegen, den offenkundigen irrtum einvernehmlich zu korrigieren. insoweit hat oder hätte auch der AG einen anspruch auf 'treu und glauben'.
freilich kannst du dich dumm stellen und 'von nichts wissen' und deinen ag gewaltig ärgern. denn beweisen wird er die richtigkeit der kürzeren frist schwerlich, es sei denn, er hätte zeugen.
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