Hallo!
Folgender Fall: Ein AN arbeitet geringfügig seit ungefähr einem halben Jahr. Die Verträge werden immer nur für 3 Monate oder auch kürzer befristet und dann jeweils um drei Monate verlängert. Anfang Dezember wird dem AN ein neuer Vertrag vorgelegt, der gelten soll, sobald der alte mit Ende des Jahres abläuft. Der Vertrag wird vom AG im Büro des AN, das von mehreren Beschäftigten genutzt wird, in dreifacher Ausfertigung abgelegt und dort vom AN unterschrieben. Ein paar Tage später kontaktiert der AG den AN um ihm mitzuteilen, dass die Mittel für das Projekt an dem der AN beteiligt war nicht genehmigt wurden, er könne ihn nun doch nicht beschäftigen. Als der AN am selben Tag das Büro betritt, sind die Verträge dann weg - einschließlich des für ihn bestimmten Exemplars.
Das Arbeitsverhältnis des AN endet nun also zum 1.1. Kann er sich dagegen, auch ohne einen schriftlichen Vertrag in Händen zu halten, zur Wehr setzen? Es bestand außerdem eine mündliche Absprache den S mindestens noch ein Jahr zu beschäftigen.
Wie liegt der Fall, wenn die Streichung der Mittel nur ein vorgeschobener Grund war und P einige Wochen später eine andere Hilfkraft wieder einstellt?
Vertrag zurückgezogen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... das sind eine menge spezieller fragen.
meines erachtens könnte das problem so anzusehen sein:
1. wenn die befristung sachlich begründet war/ist durch projektmittelzusage, dürfte es schwer sein, sich darauf zu berufen, dass der anschlussvertrag schon im büro lag und du ihn schon unterschrieben hast.
2. wenn täuschung vorliegen sollte - falschbehauptung hinsichtlich der projektmittel -, dann dürftest du anspruch auf entschädigung haben.
3. hinsichtlich der mündlichen zusage für ein weiteres jahr wird es von der beweisbarkeit abhängen. und davon, was genau diese zusage beinhaltet haben soll.
Im welchem Umfang könnte es dafür Entschädigung geben, wenn denn eine Täuschung vorliegt? Der Monatslohn beträgt 280 €.
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...Und wäre es sinnvoll für den AN den AG darauf aufmerksam zu machen, wenn man den Verdacht hat getäuscht zu werden (und ihm damit den wahren Grund zu erfahren) oder wäre es für ihn besser zu warten bis eventuell eine andere Hilfskraft eingestellt wird und dann wegen der Täuschung zu klagen?
>Fragen
Wie oft wurde bereits befristet? Wie lange insgesamt?
Wurde dabei jedesmal derselbe Inhalt zugrunde gelegt oder hat sich irgendetwas geändert? Stundenzahl, Lohn, Arb.zeit?
Diese Fragen müssen erst beantwortet sein, um konkrete Auskünfte geben zu können. Du kannst aber gern auch selbst im Teilzeit- und Befristungsgesetz nachlesen.
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/index.html
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch mit der Justiz rechnen "
Der jetzt auslaufende ist der dritte befristete Vertrag. Arbeitszeit ist 8 h/Woche und der Lohn ca. 280 €.
Die Verträge sind immer gleich. Die ersten beiden waren auf 3 der jetztige auf 2,5 Monate befristet.
OK. Dann sehe ich leider wenig Chancen. Ein befristeter Vertrag kann 3 mal verlängert werden und dies auch 2 Jahre lang. Wenn dazu auch keine Änderungen in deinen Verträgen sind, ist dies meiner Kenntnis nach korrekt.
Schau mal nach den jeweiligen Datum, ob dies nur als Verlängerung drin steht oder ob jeweils ein Anschlussvertrag gemacht wurde? Dann könntest du eventuell von einer unwirksamen Befristung ausgehen. Aber dies solltest du dann wirklich mit einem Anwalt besprechen, wenn dir die Arbeit so wichtig ist. Allerdings trägt beim Arbeitsgericht jeder seine Kosten selbst in der ersten Instanz.
Lieben Gruß
Angel
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch mit der Justiz rechnen "
@angel
.. ein ohne sachgrund
befristeter vertrag kann nur dreimal und längstens zwei jahre verlängert werden, soweit ist das klar - mit sachgrund aber 'bis zur verrentung', wenn es denn sein muss
@p-paul
.. den verdacht zu äußern, würde ich für 'tödlich'* halten - besser abwarten, ob der fall eintritt. die höhe einer entschädigung wird im ernstfall ein gericht festlegen. wenn man die beträge zugrunde legt, die im falle der diskriminierung (agg) in rede stehen, wäre wohl mit drei monatsgehältern zu rechnen.
Naja, tödlich ist was Anderes. Es geht um eine Job und nicht um Leben und Tod.
Anschlussfrage: Wie siehts denn mit dem Urlaub aus. Sind das bei sechs Monaten regulär 2,5 -3 Wochen? Was wenn sich das in der restlichen Zeit nicht mehr ausgeht?
Ich würde als erstes nachsehen, ob die alten Verträge einen Sachgrund für die Befristung hatten.
Ich habe so eine leise Ahnung, dass dein AG Angst hat sich für immer an dich zu binden, wenn er deinen Vertrag ein weiteres Mal verlängert. Eventuell kennt der sich mit den gesetzlichen Bestimmungen ja nicht so ganz aus. Wenn du also einen Sachgrund in deinem Vertrag stehen hast, dann kannst du ihm diese Angst ja nehmen.
Insgesamt finde ich das Vorgehen deines AG ziemlich daneben: einfach mal lecker den Vertrag verschwinden zu lassen.
Hatte dein AG denn auch schon unterschrieben?
Wenn dies der Fall sein sollte, würde mich ja interessieren, was das für rechtliche Konsequenzen hat. Eventuell äußern sich ja noch andere User dazu.
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