Hallo,
Ich bin als Minijober in der Gastromonie tätig.
Bei mir im Arbeitsvertrag steht: "Der Lohn wird zwischen dem 20. und 25. des Folgemonats überwiesen".
Nicht fällig, sondern das er erst dann überwiesen wird, dies kann durch Feiertage/Wochenenden dann auch schon mal der 30. des Folgemonats sein, dass das Geld dann eintrift.
Nun habe ich 2 Probleme mit dieser Formulierung, erstmal ist es sehr schwammig und zugunsten meines AG geschrieben, da er die Schuld über nicht Rechtzeitige Zahlungen durch Feiertage/Wochenenden auf die Bank abschieben kann und der 2. Punkt ist, dass ich von 2 Gerichtsurteilen gelesen habe, die beide sagten, dass der 20. bzw 25. des Folgemonats zulange zum Nachteil des AN aufgeschoben ist.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2017&nr=22789&pos=3&anz=788
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/xej/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE130017149&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
Nun ist meine Frage wie Rechtens a) der späte Zeitpunkt und b) die Formulierung an sich sind.
-- Editiert von go496249-12 am 25.07.2018 22:53
Vertraglicher Lohnzahlungstermin Rechtlich?
25. Juli 2018
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Frage vom 25. Juli 2018 | 22:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertraglicher Lohnzahlungstermin Rechtlich?
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#1
Antwort vom 26. Juli 2018 | 09:15
Von
Status: Legende (18052 Beiträge, 6635x hilfreich)
Wenn du die Urteile tatsächlich gelesen hast, erübrigt sich doch deine Frage - Urteil 1 - juris.de - erläutert in den Randziffern 68 ff sorgfältig und verständlich, wann der AG von § 614 BGB abweichen darf. Ob die Bedingungen bei dir gegeben sind, kannst du besser beurteilen als wir hier im Forum. Beim 2. Urteil übrigens Randziffer 37, wenn auch deutlich komprimierter.
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