Vertragsänderung immer per Änderungskündigung?

2. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.08.2010 22:55:15
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)
Vertragsänderung immer per Änderungskündigung?

Hallo Forumsleser

müssen eigentlich Änderungen im Arbeitsvertrag immer per
Abänderungskündigung stattfinden oder reicht es wenn
wenn der AG dem AN das schriftlich zukommen lässt mit
der Bitte um Unterschrift und Rücksendung ?

Falls letzteres zutreffen sollte..... ist das bzw. wäre das auch
eine Vertragsänderung und würde u.U. ein befristetes Arbeits-
verhältnis dann ab dem Tag der Änderung Verlängern oder
gar ganz außer Kraft setzen und in ein unbefristetes Arbeits-
verhältnis umwandeln ?

Vielen Dank für das Interesse

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Wen sich beide Seiten einig sind, bedarf es keiner Änderungskündigung.

Nicht jede solche nachträglich (Zusatz)Vereinbarung deuten einen befristeten Vertrag automatisch in einen unbefristeten um. Um was für Änderungen geht es hier?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#2
 Von 
guest-12326.08.2010 22:55:15
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

....... aufgrund einer betrieblichen Anpssung der Beschäftigungsverordnung
ändert sich der mit Ihnen abgeschlossene AV vom ..2009 wie folgt:

Sie werden ab 1.1.2010 in die Lohngruppe O eingruppiert

Auf diese Änderung bezog man sich auch in dem geforderten
Bestätigungsschreiben.

Desweiteren wurde Bestimmt dass künftig nur noch durch Vorliegen von einem"Stundenzettel" -obwohl Festgehalt vereinbart ist -
das Gehalt ausgezahlt wird.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn der Arbeitnehmer unterschreiben würde, wären die Änderungen rechtskräftig. Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen?
Gibt es einen Betriebsrat?

Das Vorlegen des Stundenzettels alleine ändert ja noch nichts an der Gehaltszahlung. Soll denn das Festgehalt auf einen Stundenlohn umgestellt werden?

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#4
 Von 
guest-12326.08.2010 22:55:15
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

der AN hat für diese Änderungen Unterschrieben und diese dann auch dem AG
zukommen lassen.

An der Höhe des Gehalts hatte sich nichts geändert.
Nur sollten somit wohl "angebliche Minusstunden"
dann nachgearbeitet werden.......

Der Betrieb hat schätzungsweise 150 Angestellte
aber der AN ist in einer Außenstelle und war nur 2 mal dort in den
Geschätsräumen und kann das somit nicht genau beurteilen.

Einen Betriebsrat gibt es nicht.

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#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Eine Tarifänderung ist schon eine gravierende Änderung.... Sieht sehr nach einem unbefristeten Arbeitsverhälntnis aus. Muss aber ein Profi beurteilen, kein Laienforum.

Solche Geschichten müssen wohl eher gerichtlich geklärt werden, da sich die Poltiker um klare Gesetze herumgerdrückt haben.
Es würden sehr viele Juristen arbeitslos werden, wenn sie sich alle plötzlich so ausdrücken würden, sodass sie auch direkt von Normalsterblichen verstanden werden. Ach ja... in den Parlamenten dominiert die Berufsgruppe Juristen, neben Lehrern und anderen Beamten.


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#6
 Von 
guest-12326.08.2010 22:55:15
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke maestro :)

der AN wird sicher einen "Fachmann" aufsuchen und dies klären lassen

Ich werde dann hier die hoffentlich "erfreulichen" Infos posten :)




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#7
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Meiner Meinung nach lässt eine Änderung der Grundlage zur Vergütung nicht gleich sämtliche anderen Regelungen des Arbeitsvertrags (hier die Befristung) unwirksam werden.

Wäre schön, wenn Du uns mitteilst, was der "Fachmann" dazu meint, Urmel2.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

-- Editiert am 02.05.2010 21:23

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#8
 Von 
guest-12326.08.2010 22:55:15
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Schnuckelchen

sicher werde ich alle neuen Infos hier mitteilen :)

vielen Dank auch Dir für das Interesse !

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#9
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

In trockenen Tüchern ist die Geschichte nun tatsächlich nicht, wie Schnuckelchen anmerkt.

Es gibt anscheinend hier noch einheitliche Rechtsprechung. Also Zockerei ist dabei.
Alle Arbeitgeberportale sprechen von hohen Risiken bei Vertragsänderungnem, die Befristung zu verlieren.
Entweder schreiben die alle voneinander ab, oder an dem Risiko ist was dran. Habe das schon häufiger gesehen.

Aus
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/befristeter-arbeitsvertrag-kann-unbefristet-werden.html
:
Tipp zum befristeten Arbeitsvertrag
Auch wenn eine endgültige Klärung durch das Bundesarbeitsgericht noch aussteht, sollten Sie bei einer Vertragsverlängerung nichts am ursprünglichen Arbeitsvertrag ändern. Sie gefährden sonst die Befristung.

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#10
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Das ist schon entschieden, ich habs grad im anderen Thread gepostet. Leider zuungunsten des AN.

Trotzdem drücke ich die Daumen. :)

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#11
 Von 
guest-12326.08.2010 22:55:15
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke :)

naja meine "Hoffnung" liegt aber auch noch darin
dass diese Stelle nicht unbesetzt bleiben kann ;)

Das wäre eine Katastrophe für alle Betroffenen




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#12
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Schade Urmel, tut mir leid. Habe dem Verlag wo das herkam schon eine Message zukommen lassen, dass die noch Schnee von gestern online haben.

@Schnuckelchen:
Der Fall hier ist allerdings leicht anders :
Da steht
"einer derartigen Zusage konnte sich allenfalls ein Anspruch der Klägerin auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags ergeben. Einen derartigen Anspruch hat die Kläge­rin aber nicht gegenüber der Beklagten geltend gemacht, sondern statt dessen einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen."
Wenn ich das nach Verdrehen der Hirnwindungn richtig gelesen habe, hat das BAG Hammer Urteil kassiert, weil die ANin den zweiten befristeten Arbeitsvertrag angegriffen hatte und nicht den ersten. Nichtsdestotrotz meint das BAG wohl, das Änderungen der Vertragsbedingungen nicht unbedingt die eigenbtliche Befristung in Frage stellen.









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#13
 Von 
guest-12326.08.2010 22:55:15
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Schnuckelchen & maestro

warten wir mal ab was der Fachmann dazu sagt
zum Prozeß muß es ja nicht unbedingt kommen
aber die Tatsache dass man noch Bestätigung
anfordert in der auch diese Vertragsänderung
ab 1.1. genannt ist erscheint mir doch so dass
hier etwas abgesichert werden soll von seitens
des AG
Einen Arbeitsvertag in dieser Art habe ich auch
noch nie zuvor zu Gesicht bekommen..... außer
dem Recht auf Gehaltsauszahlunghat der AN hier
nur Pflichten

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten :)

Gruß Urmel2


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