Vertragsänderung öffentl. Dienst

25. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
JohnnyBremen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsänderung öffentl. Dienst

Guten Tag zusammen,

es geht um folgendes Problem:

Ich arbeite seit 1 1/2 Jahren im öffentlichen Dienst (TVöD / Teilzeit). Mein Vertrag wurde in diesem Zeitraum 4 mal verlängert. Nun soll eine Vertragsänderung vollzogen werden, die sich auf die Arbeitszeit bezieht undzwar wird dabei die wöchentliche Arbeitszeit erhöht.

Nun zu meiner Frage, bin ich durch diese Änderung jetzt "fest" angestellt?

Ich habe selbst mal recherchiert und gelesen, dass man nach der vierten Verlängerung automatisch fest eingestellt ist, aber auch, dass der Betrieb innerhalb von 2 jahren so oft verlängern kann wie er will und erst nach dieser Zeit ein fest vertrag entsteht.

Hat jemand Erfahrung damit bzw. weiß wie die Rechtslage aktuell aussieht?

Danke & Gruß,
Johnny

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

die grundfrage bei befristungen ist immer, ob mit oder ohne sachgrund befristet. klassischer sachgrund: schwangerschaftsvertretung für jemanden. mit befristung kann beliebig oft und lange befristet werden, wobei der sachgrund immer erkennbar sein muss. 'ohne' unterliegt grenzen. dazu tzbefrg.
eine änderung der wö az macht aus einem befristeten keinen unbefristeten vertrag.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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