Guten Tag zusammen,
es geht um folgendes Problem:
Ich arbeite seit 1 1/2 Jahren im öffentlichen Dienst (TVöD / Teilzeit). Mein Vertrag wurde in diesem Zeitraum 4 mal verlängert. Nun soll eine Vertragsänderung vollzogen werden, die sich auf die Arbeitszeit bezieht undzwar wird dabei die wöchentliche Arbeitszeit erhöht.
Nun zu meiner Frage, bin ich durch diese Änderung jetzt "fest" angestellt?
Ich habe selbst mal recherchiert und gelesen, dass man nach der vierten Verlängerung automatisch fest eingestellt ist, aber auch, dass der Betrieb innerhalb von 2 jahren so oft verlängern kann wie er will und erst nach dieser Zeit ein fest vertrag entsteht.
Hat jemand Erfahrung damit bzw. weiß wie die Rechtslage aktuell aussieht?
Danke & Gruß,
Johnny
Vertragsänderung öffentl. Dienst
25. Juni 2010
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Frage vom 25. Juni 2010 | 18:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsänderung öffentl. Dienst
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25. Juni 2010 | 18:36
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
die grundfrage bei befristungen ist immer, ob mit oder ohne sachgrund befristet. klassischer sachgrund: schwangerschaftsvertretung für jemanden. mit befristung kann beliebig oft und lange befristet werden, wobei der sachgrund immer erkennbar sein muss. 'ohne' unterliegt grenzen. dazu tzbefrg.
eine änderung der wö az macht aus einem befristeten keinen unbefristeten vertrag.
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